
© Heiko Mühlbauer
Warum darf der Landwirt einfach den Ruhrtalradweg sperren?
Ruhrtalradweg
Viele fragen sich, ob die Sperrung des Ruhrtalradweges überhaupt rechtens ist. „Nein“, schrieb uns ein Leser und fügte Gesetzestexte an. Wir haben bei den Rechtsexperten der Stadt nachgehakt.
Die Sperrung des Ruhrtalradwegs durch einen Landwirt, über dessen Gelände der Iserlohner Teil der Strecke führt, hat viele Leserinnen und Leser offensichtlich beschäftigt.
Viele bedauern, dass die beliebte Strecke nicht mehr passierbar ist, andere äußerten Verständnis für den Landwirt. Und immer wieder tauchte die Frage auf: Darf der das überhaupt?
Leser schreibt: Rechtslage ist eindeutig
Dafür spricht auf jeden Fall, dass die Strecke über das Grundstück des Hofs führt. Dennoch meinte ein Leser im Naturschutzgesetz einen Paragraphen gefunden zu haben, der gegen die Sperrung eines Wege durch Privatpersonen spreche.
„Nach §57 Abs.1 des Landesnaturschutzgesetzes NRW gilt Folgendes: In der freien Landschaft ist das Betreten der privaten Wege, Pfade und Wirtschaftswege zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr gestattet. Das gilt sinngemäß für das Radfahren und das Fahren von Krankenstühlen“, heißt es in einer E-Mail an die Redaktion.
Lediglich ein Betretungsrecht für Gärten und Hofräume gebe es nicht. Der Leser kommt zur Auffassung: „Die Rechtslage ist also eindeutig: Der anliegende Landwirt darf den Weg, der an seinem Hof vorbeiführt, nicht für Fußgänger und Radfahrer sperren. Dieser muss offen gehalten werden, da er nicht über die Hofräume des Bauernhofes führt.“
Das gilt nicht für Verkehrswege
Das sei leider nicht so, sagt indes die Schwerter Stadtverwaltung auf Anfrage. Denn beim Letteweg handele es sich nicht um einen Pfad oder Wirtschaftsweg, sondern um einen privaten Verkehrsweg.
Und den könne die Öffentlichkeit nur dann nutzen, wenn man zuvor mit dem Eigentümer einen Gestattungsvertrag abgeschlossen hat. Aus dem käme dann übrigens auch der Landwirt nicht mehr raus. Das sei aber offensichtlich in Iserlohn nicht geschehen, so Schwertes Stadt-Pressesprecher Ingo Rous.
Keinen Gestattungsvertrag abgeschlossen
Dass es keinen Gestattungsvertrag mit dem Landwirt gibt, hatte auch der Iserlohner Planungsdezernent Thorsten Grote im Gespräch bescheinigt. Ob nun die Stadt Iserlohn oder der Regionalverband Ruhrgebiet bei der Ausschilderung des Weges vor 16 Jahren dafür zuständig gewesen wären, ist zwischen den Beteiligten unklar.
Aktuell wird um eine Umleitungsstrecke gerungen. Die zunächst anvisierte Route über das nördliche Seeufer hat ihre Tücken, aber eine südliche Alternative etliche Steigungen.
Ist mit Überzeugung Lokaljournalist. Denn wirklich wichtige Geschichten beginnen mit den Menschen vor Ort und enden auch dort. Seit 2007 leitet er die Redaktion in Schwerte.
