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Ausbau der B236 in Schwerte: Ab Montag kann man die Pläne einsehen
Planfeststellung
Die B236 wird von der Autobahn bis zur Ruhrbrücke ausgebaut und erweitert. Wie das aussehen soll, kann man sich ab Montag (7.2.) im Internet und im Rathaus der Stadt Schwerte ansehen.
Die B236 soll auch nach dem Autobahnanschluss weiter in Richtung Süden ausgebaut werden. Die Pläne dazu lagen bereits vor zwei Jahren aus. Im März 2020 wurde mit allen, die Einwendungen hatten, im Bürgersaal ein sogenannter Erörterungstermin gemacht.
Im Dezember 2021 hat die Bezirksregierung Arnsberg das Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der B236 in der Ortsdurchfahrt Schwerte mit dem Planfeststellungsbeschluss abgeschlossen.
Gegen den Beschluss ist nur noch Klage möglich
Ab Montag (7.2.) können die Pläne online und im Rathaus eingesehen werden. Bis zum 21. Februar liegen sie dort aus. Nach diesen zwei Wochen gilt der Planfeststellungsbeschluss als zugestellt. Danach kann innerhalb eines Monats Klage beim Oberverwaltungsgericht NRW erhoben werden.
Die Pläne umfassen den Ausbau der B236 vom Talweg bis zum Ostentor. Darin enthalten ist auch der Ausbau der Rechteckbrücke, also der Eisenbahnunterführung vor der Runden Ecke. Die Fahrbahn wurde aber nur abschnittsweise erweitert und auf drei Spuren aufgestockt.
In Schwerte viel Kritik an den Plänen
In Schwerte gab es viel Kritik an den Plänen. Sie zerschneiden die Stadt, der Lärmschutz sei ungeklärt und der Radverkehr nicht berücksichtigt, so die Menschen, die eine schriftliche Einwendung gemacht hatten.
„Die Bezirksregierung Arnsberg als Planfeststellungsbehörde hat nach Vorlage aller Unterlagen und unter Abwägung sämtlicher eingegangener Einwendungen und Stellungnahmen den Planfeststellungsbeschluss fertiggestellt“, heißt es in einer Pressemitteilung der Bezirksregierung von Freitag (4.2.).
Voranmeldung ist notwendig
Und weiter: „Zusätzlich können der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen ab Montag (7.2.) im Rathaus, Rathausstraße 31, nach Voranmeldung (Tel. 02304/104-643, Mail an Sebastian.Sommerfeld@stadt-schwerte.de, montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 17 Uhr) oder über die Internet-Seite der Bezirksregierung Arnsberg unter dem Link www.bra.nrw.de/-3567 eingesehen werden.
Betroffene und Menschen, die eine Einwendung gemacht haben, können den Planfeststellungsbeschluss auch bei der Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 25, Seibertzstraße 1, 59821 Arnsberg schriftlich oder elektronisch anfordern.
Ist mit Überzeugung Lokaljournalist. Denn wirklich wichtige Geschichten beginnen mit den Menschen vor Ort und enden auch dort. Seit 2007 leitet er die Redaktion in Schwerte.
