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Schwerter Ortsdurchfahrt: Ausbau der B236 bis zum Ostentor rückt näher
Ortsdurchfahrt
Der Ausbau der B236 vom Talweg bis zum Ostentor rückt näher. Die Bezirksregierung hat einen Planfeststellungsbeschluss gefasst. Im Februar kann man die Pläne einsehen.
Am 12. März 2020, kurz vor dem ersten Corona-Lockdown, wurde im Bürgersaal des Rathauses über den Ausbau der B236 von der Autobahn bis zum Ostentor diskutiert. Beim sogenannten Erörterungstermin durften Menschen oder Institutionen, die Einwände gegen die Pläne erhoben hatten, diese vortragen und die Planer antworteten.
26 private Einwendungen von insgesamt 83 Menschen gab es, dazu eine Reihe von Anmerkungen der sogenannten Träger öffentlicher Belange. Auch die Stadt Schwerte war darunter.
Stadt verlangte mehr Lärmschutz
Die Reihe der Themen reichte von Umweltschutz, Fahrradwegen bis zu der Frage, ob der Ausbau überhaupt notwendig sei. So verlangte die Stadt mehr Lärmschutz, bessere Radwege und vor allem einen Autobahnanschluss in Lichtendorf, um die Ortsdurchfahrt insgesamt zu entlasten.
Der Autobahnanschluss wird wohl genau wie die meisten der Forderungen am Ende nicht umgesetzt werden. Denn der Planfeststellungsbeschluss ist mittlerweile gefasst. Das teilte die Bezirksregierung jetzt mit. Eine Ausfertigung des Beschlusses, vor allem aber der nun gültigen Planunterlagen, liegt am dem 7. Februar im Planungsamt im Rathaus 1 aus.
Allerdings muss man aus Coronaschutzgründen einen Termin zur Einsicht vereinbaren (Tel. 02304/104-643 oder per E-Mail an: sebastian.sommerfeld@stadt-schwerte.de). Man kann die Unterlagen aber ebenfalls ab dem 7. Februar auch im Internet auf den Seiten der Bezirksregierung (www.bra.nrw.de) einsehen.
Das steht im Planfeststellungsbeschluss
Der Planfeststellungsbeschluss beinhaltet in erster Linie:
- Den Ausbau der B236 in der gesamten Ortsdurchfahrt Schwerte von der Kreuzung B236 (Bethunestraße)/L673 (Ostenstraße/Schützenstraße) bis zur Kreuzung Am Eckey (K20)/Talweg südlich der Autobahn.
- Die abschnittsweise Fahrstreifenerweiterung der durchgehenden Fahrbahn und der Knotenpunktbereiche sowie die Anpassung der kreuzenden Straßen/Knotenpunkte und die Errichtung von Radwegen.
- Die Erneuerung der Eisenbahnüberführung („Rechteckbrücke“, Hörder Straße) im Bereich B236/L648 (Karl-Gerharts-Straße).
- Die Anordnung von passivem Lärmschutz.
Wenig Rechtsmittel noch übrig
Innerhalb eines Monats kann zwar jetzt noch gegen den Beschluss geklagt werden. Das Verfahren vor dem Oberlandesgericht hat aber keine aufschiebende Wirkung, sodass die Deges theoretisch dann mit dem Bau beginnen könnte.
Ist mit Überzeugung Lokaljournalist. Denn wirklich wichtige Geschichten beginnen mit den Menschen vor Ort und enden auch dort. Seit 2007 leitet er die Redaktion in Schwerte.
