Urteil: Adidas kann seitliche Streifen am Schuh verteidigen
Der Sportartikelhersteller Adidas hat im Streit mit einem Wettbewerber um die bekannten seitlichen Streifen an Schuhen vor dem EU-Gericht einen Erfolg errungen. Das Ansehen der Marke werde durch das Benutzen der Streifen in unlauterer Weise ausgenutzt, urteilten die Luxemburger Richter. Sie bestätigten damit Entscheidungen des EU-Markenamts und wiesen Klagen des Unternehmens Shoe Branding Europe zurück. Die belgische Firma hatte 2009 und 2011 Schuhe mit zwei parallelen Querstreifen beim EU-Markenamt schützen lassen wollen. Dagegen legte Adidas Einspruch ein.
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