Gemüse aus Gärten in Flutgebieten entsorgen
Fallobst oder Gemüse aus Gärten in Flutgebieten darf nicht verzehrt werden. Hobbygärtner sollten daher ihre Beete abräumen und die Früchte entsorgen, erläutert die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig.

Überfluteter Gemüsegarten im bayrischen Ködnitz: Fallobst oder Gemüse aus Gärten in Flutgebieten sollte nicht gegessen werde. Foto: David Ebener
Betroffen sind Fallobst sowie Salat, Kräuter und Feldfrüchte, dazu gehört auch Knollen- und Wurzelgemüse. Selbst in nicht direkt überfluteten Bereichen müssten Gartenbesitzer aufpassen: Wasser aus Teichen und Bächen sollte nach einem Hochwasser nicht zum Gießen von Obst und Gemüse verwendet werden.
Die Verbraucherzentralen der Länder beraten Flutopfer kostenlos zu solchen Fragen rund um das Aufräumen. Unter der Telefonnummer 0800/100 37 11 beantworten die Experten montags bis freitags zwischen 9.00 und 16.00 Uhr Fragen.
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