Faktencheck zur Pannekopp-Verleihung

Polizeipräsident Gregor Lange

Das Geierabend-Ensemble hat Polizeipräsident Gregor Lange den "Pannekopp 2015" verliehen. Wir haben die in der Nominierung genannten Gründe für den alternativen Karnevalsorden und weitere Aussagen unter die Lupe genommen. Ein Faktencheck.

DORTMUND

, 20.02.2015, 11:25 Uhr / Lesedauer: 2 min
"Steiger" Martin Kaysh präsentierte am Dienstag den Anti-Orden "Pannekopp" des Geierabends. Den 28,5 Kilo schweren Schrott-Schmuck haben die Geierabend-Zuschauer in diesem Jahr per Applaus-Abstimmung dem Polizeipräsidenten Gregor Lange verliehen.

"Steiger" Martin Kaysh präsentierte am Dienstag den Anti-Orden "Pannekopp" des Geierabends. Den 28,5 Kilo schweren Schrott-Schmuck haben die Geierabend-Zuschauer in diesem Jahr per Applaus-Abstimmung dem Polizeipräsidenten Gregor Lange verliehen.

Aussage 1: Nach dem Versuch von Neonazis am Kommunalwahlabend (25. 5. 2014), mit Gewalt in das Rathaus vorzudringen, greife „die Taktik“ des Polizeipräsidenten, gegen Bürger mit Zivilcourage vorzugehen und wegen Nötigung zu ermitteln. War das die vom Polizeipräsidenten angeordnete Taktik?

Nein, die am Tatort eingesetzten Polizisten mussten nach Nötigungs-Vorwürfen ermitteln, da für sie der Strafverfolgungszwang gilt. Sie können nicht willkürlich entscheiden, ob sie ermitteln oder nicht. Hätten sie dem politischen Druck nachgegeben, müssten sie sich dem Vorwurf der Strafvereitelung aussetzen. In einer öffentlichen Diskussion am 27. August 2014 im Reinoldinum betonte Polizeipräsident Gregor Lange, dass in allen Fällen die Unschuldsvermutung gelte. Über die Rathaus-Verteidiger äußerte er seinen persönlichen Respekt.

Aussage 2: Laut Nominierung wurden gegen 22 Nazis die Verfahren „bald“ eingestellt. Ist das richtig?

Nein. Ermittlungsverfahren stellt nicht die Polizei ein, sondern die Staatsanwaltschaft. Insofern müsste ein Vorwurf über einseitige Ermittlungsarbeit nicht gegen die Polizei oder ihren Präsidenten, sondern gegen die Justizbehörde gerichtet werden. Richtig ist: Die Staatsanwaltschaft bewertet zurzeit die Ermittlungsergebnisse der Polizei nach Gewalttaten durch Rechtsextremisten. Belastet werden fünf mutmaßliche Angreifer. Die Staatsanwaltschaft entscheidet über Einstellung oder Anklage.

Aussage 3: Geierabend-Veranstalter Horst Hanke-Lindemann behauptet, dass der Polizeipräsident in einem Interview mit der Tageszeitung "Die Welt" rechtsextremistische Straftaten „verharmlost“. Was sagte Lange in dem Interview?

In dem am 6. Februar 2015 veröffentlichten Interview antwortet der Polizeipräsident auf die letzte Frage eines Welt-Autors, ob die von Todesanzeigen betroffenen Journalisten in Gefahr seien. Lange spricht in seiner Antwort von einer schlimmen Bedrohung, die ernst genommen werde und intensive Ermittlungen nach sich ziehe. In „vergleichbaren Fällen“ sei es bei Bedrohungen geblieben. Laut Horst Hanke-Lindemann verharmlose der Polizeipräsident damit schwerwiegende Gewalttaten aus den vergangenen Jahren, weil er diese Delikte nicht erwähnt habe.

Aussage 4: Bei rechtsextremistischen Straftaten sieht die Polizei nicht hin. Was ist dran an dem durch den Geierabend-Orden vermittelten Eindruck, dass die Polizei nicht gegen den Rechtsextremismus vorgehe?

Richtig ist, dass der Staatsschutz am Wahlabend das Rathaus vorzeitig verlassen hatte. Die Polizisten selbst hatten das als Fehler eingeräumt. 2013 ermittelte die Polizei nach 245 rechtsextremistischen Straftaten. Zahlen für 2014 liegen noch nicht vor. Vier von vier erfolgreichen Demonstrations-Verbots-Verfahren im Jahre 2014 führte der Polizeipräsident innerhalb von neun Monaten ausschließlich gegen Neonazis durch.

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