Nachdem das Kreissportgericht um den Vorsitzenden Michael Zahorodnyj den TSC Kamen weiterhin in der Kreisliga B gelassen hat, hat Kamen gemeinsam mit Rechtsanwalt Udo Speer Einspruch eingelegt. Nun befasst sich das Bezirkssportgericht mit dem Fall und es sollte allen daran liegen, schnell Position zu beziehen.
Die Meisterschaft startet am Sonntag und der TSC Kamen empfängt laut Spielplan der Kreisliga B2 Unna-Hamm den SuS Lünern. Doch was passiert mit den Spielen, wenn der TSC nachträglich doch in die A-Liga kommt?
„Da es ein schwebendes Verfahren ist, haben wir im Kreisvorstand beschlossen, keinen Kommentar dazu abzugeben“, verrät Christian Ritter als Vorsitzender des Kreisfußballausschusses kurz und sachlich. Bereits beim Staffeltag antwortete Friedhelm Wittwer auf die Frage zu einer Stellungnahme ähnlich.
In der Einspruchsbegründung des TSC Kamen hebt Udo Speer hervor, „dass man Herrn Ritter als Spielleitende Stelle kein willkürliches Handeln vorwirft. Allerdings muss sich die Spielleitende Stelle des Kreises Unna-Hamm an die von ihm selbst aufgestellten Verordnungen halten und sich hieran messen lassen.“

Allerdings betont Christian Ritter, dass er die Staffeleinteilungen nicht alleine vornehme, sondern der komplette Kreisfußballausschuss: „Ich veröffentliche diese am Ende nur.“
Neben Ritter gehören unter anderem Friedhelm Wittwer, sowie Günther Wulf und Marion Rudolph als Staffelleiter diesem Gremium an. Des Weiteren auch Gerd Schürmann, der allerdings bei der diesjährigen Staffeleinteilung nicht involviert war, wie Ritter bestätigte. Dass diese Einteilungen nicht immer einfach sind, zeigen gleich mehrere Beispiele: Zuletzt musste der SV Frömern in die Kreisliga A1 und in der jetzigen Spielzeit wurde die Reserve der SG Massen in die Kreisliga B1 gesetzt, weil in der B2 zu viele Mannschaften waren. So konnte Ritter auch dem Wunsch der TIU Rünthe auf Umgruppierung in die Kreisliga B2 nicht entsprechen.