Sportgericht Unna-Hamm schmettert Einspruch ab TSC Kamen bleibt Absteiger aus Kreisliga A

Sportgericht schmettert Einspruch ab: TSC Kamen bleibt in der Kreisliga B
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Der TSC Kamen spielt in der aktuellen Saison in der Fußball-Kreisliga B Unna-Hamm und nicht in der A-Liga. Das Sportgericht Unna-Hamm schmetterte am Montagabend in der Verhandlung im Vereinsheim des TuS Lohauserholz (Hamm) den Einspruch des Türkischen SC ab.

Wie das Gericht um den Vorsitzender Michael Zahorodnyj begründete, habe es zum einen einen Formfehler beim Einspruch gegeben. Denn: Der TSC Kamen, der sportliche eigentlich aus der A-Kreisliga abgestiegen ist, hatte Einspruch gegen die Staffeleinteilung des Fußballkreises Unna-Hamm eingelegt. Die aber ist laut Kreis-Statuten unanfechtbar. Keine Chance!

Dennoch verhandelte das Sportgericht mit Einwilligung des Fußballkreises. „Wir hätten ja auch von vornherein sagen könne, der Einspruch ist nicht rechtens. Daran liegt uns aber nicht, wir als Kreis wollen das Ganze ja auch erklären“, so Kreis-Chef Michael Allery, der ebenfalls die Begründung mitlieferte.

Im Urteil des Kreissportgerichts kam am Ende nämlich die Spielordnung des Westdeutschen Fußballverbandes zum Tragen. Die besagt, dass sich Vereine, die in der folgenden Saison nicht mehr in ihrer Liga spielen möchten, dies bis zum Abschluss des letzten Spieltages melden müssen, also quasi bis zum Abpfiff des letzten Meisterschaftsspiels. Dass sich der TuS Niederaden am 30. Juni - also wesentlich später - dazu entschieden habe, sei völlig unerheblich für die Abstiegsregelung des Fußballkreises.

Namuk Kanar und Reyhan Apel (l.) werden als Vorsitzende des TSC Kamen in Berufung gehen.
Namuk Kanar und Reyhan Apel (l.) werden als Vorsitzende des TSC Kamen in Berufung gehen. © Thorsten Teimann

Der TSC Kamen wirft dem Kreis nach dem Rückzug des Holzwickeder SC II während der Saison und des TuS Niederaden eben am 30. Juni vor, die Kamener nicht bei einem Relegationsspiel berücksichtigt zu haben. Deshalb müsse der Verein im Nachhinein der A-Liga zugeordnet werden.

Der TSC Kamen, dessen Rechtsanwältin krankheitsbedingt nicht an der Sitzung teilnehmen konnte, hat nun auf Antrag des Kreises Unna-Hamm eine verkürzte Einspruchsfrist von drei Tagen Zeit, um gegen das Urteil vorzugehen. Innerhalb weiterer drei Tage muss dies begründet werden. „Das werden wir tun“, sagt Vorsitzender Namuk Kanar. Das Bezirkssportgericht wird sich somit mit dem Fall beschäftigen.

Spielbetrieb nicht betroffen

Unabhängig davon, wird der Meisterschaftsbetrieb im Fußballkeis Unna-Hamm pünktlich am 12. August starten. Denn das Kreissporgericht kam zudem den Antrag des Kreisvorsitzenden Michael Allery nach, der besagt, dass das Urteil aus Gründen der sportlichen Disziplin sofort wirksam wird. Der Spielbetrieb wird also nicht tangiert. Sollte der Türkische SC doch noch verspätet der A-Kreisliga zugeordnet werden, dann muss er seine Spiele nachholen.

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