Das Kreissportgericht hat den Einspruch des TSC Kamen vor etwas mehr als einer Woche abgelehnt, woraufhin TSC-Chef Namuk Kanar bereits angekündigt hatte, in die nächste Instanz zu gehen. Doch wie sieht es aktuell aus?
In der Tat hat der TSC Kamen einen Einspruch gegen das Urteil vom 31. Juli eingelegt und mittlerweile auch ausführlich begründet. Diesen hat der TSC an Michael Zahorodnyj als Vorsitzenden des Kreisportgerichts Unna-Hamm geschickt.
„Wir haben Einspruch eingelegt und diesen natürlich auch begründet“, bestätigt Kanar die Fortsetzung des Rechtsstreits um den nachträglichen Klassenerhalt in der Kreisliga A und fügt überraschend hinzu: „Außerdem haben wir den Anwalt gewechselt. Udo Speer vertritt uns jetzt.“
Speer ist Rechtsanwalt aus Holzwickede, der zusätzlich Vorsitzender des Holzwickeder SC ist und sich dadurch im Fußball gut auskennt. In einem Schreiben erklärt Speer, dass die Begründung des Kreissportgerichts nicht zutreffend sei. Dabei beruft Speer sich auf die Rechts- und Verfahrensordnung des Westdeutschen Fußballverbandes. Laut Einspruch des TSC Kamen sieht diese Vorschrift „ausdrücklich keine Einschränkung der Anfechtbarkeit von Entscheidungen der Spielleitenden Stelle bei der Eingruppierung in eine Leistungsklasse vor.“
Vorsitzender gibt den Fall ab
Des Weiteren beruft sich der TSC erneut auf die von der spielleitenden Stelle herausgegebenen Durchführungsbestimmungen, die besagen, „dass dieser Rückzug bis zum 30.06.2023 erfolgen kann.“ Dabei weist Speer in seinem Schreiben noch auf das Günstigkeitsprinzip hin, welches besagt, dass von mehreren im Einzelfall anwendbaren Rechtsnormen die für den Betroffenen günstigere anzuwenden ist.
Da sich laut dem Einspruch gleich vier Mannschaften vom Spielbetrieb zurückgezogen haben, möchte der TSC Kamen nun mit seiner ersten Mannschaft in der Kreisliga A spielen. Dies hat auch der Vorsitzende Namuk Kanar mehrfach bekräftigt. Der TSC Kamen hatte in der Endabrechnung Platz 16 mit nur acht Punkten belegt. Niederaden und Wethmars U23 waren freiwillig in die Kreisliga B gegangen.

Wie schon bei der Regenschlacht zwischen BR Billmerich und dem FC Overberge wäre nun eigentlich das Bezirkssportgerichts III für den Fall zuständig. Der Vorsitzende Sportrichter Andreas Pfeffer hat den Fall aber aufgrund einer möglichen Befangenheit abgegeben, wie der Kreisvorsitzende Michael Allery bestätigte. Demnach wird sich nun ein anderer Bezirksportrichter des Bezirkssportgericht Mitte mit dem Fall auseinandersetzen und ein Urteil fällen. Ein Urteil, das bei vielen Vereinen mit Spannung erwartet werden dürfte.
Nach schwacher, torlosen ersten Halbzeit: RW Unna siegt beim TSC Kamen
TSC Kamen nochmals aktiv: Offensiver Mittelfeldmann kommt vom SuS Kaiserau