Ampel beschließt Infektionsschutzgesetz: Mit diesen Regeln soll es in den Corona-Herbst gehen
Coronavirus
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf für die Corona-Regeln ab Herbst beschlossen. Die Ampel rückt mit der Novelle von ursprünglichen Plänen ab. Was ab Oktober gelten soll.
Die Bundesregierung hat am Mittwoch die Novelle des Infektionsschutzgesetzes für die Corona-Regeln im kommenden Herbst verabschiedet. Die Regeln sollen ab Oktober gelten. Lauterbach sagte: „Mit diesem Instrumentarium können wir die absehbare Corona-Welle im Herbst bewältigen.“
Die Länder bekämen alle Möglichkeiten, angepasst zu reagieren. Es bleibe das Ziel der Corona-Politik, hohe Todeszahlen, viele Arbeitsausfälle und schwere Langzeitfolgen zu vermeiden. Der vom Kabinett gebilligte Entwurf geht nun in den Bundestag und könnte dort am 8. September beschlossen werden. Zustimmen muss dann auch noch der Bundesrat.
Das ist geplant:
Maskenpflicht in Geschäften, Zügen und Flugzeugen
Zum Schutz vor einer Corona-Herbstwelle soll es den Ländern ab Oktober wieder möglich werden, etwa in Geschäften Maskenpflicht zu verhängen. In Fernzügen und Flugzeugen sollen FFP2-Masken vorgeschrieben sein. Kinder zwischen sechs und 14 Jahren sowie Personal sollen auch medizinische Masken tragen können.
Vor dem Hintergrund der Kanada-Reise von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) ging die Debatte über die Maskenpflicht in Fliegern weiter. Scholz und Habeck flogen zur letzten Station ihrer dreitägigen Kanada-Reise weiter – auf dem Weg von Toronto nach Neufundland galt an Bord des Regierungsfliegers erneut keine Pflicht, eine Maske zu tragen.
Bilder vom Hinflug der beiden Regierungsspitzen nach Kanada hatten für Wirbel gesorgt. Darauf waren Habeck und eng beieinander sitzende Journalistinnen und Journalisten ohne Masken zu sehen. Die FDP will nun noch einmal über Lockerungen bei Schutzmaßnahmen in Flugzeugen verhandeln.
Ausnahmeregelungen für Geimpfte bei Maskenpflicht nur Kannregelung
Mit dem Entwurf, der unter Federführung von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) ausgearbeitet wurde, hat sich die Ampel von ursprünglichen Plänen mit der Maskenpflicht verabschiedet. Nach Informationen des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) sieht der neue Entwurf nicht mehr vor, Personen eine Ausnahme von der Maskenpflicht zu erteilen, wenn sie vollständig geimpft sind und deren letzte Impfung weniger als drei Monate zurückliegt. Stattdessen sieht der neue Gesetzentwurf eine Art Kannregelung für die Länder vor. Davon können zudem auch genesene Menschen betroffen sein.
Damit geht die Ampelkoalition auf die Forderung vieler Bundesländer ein. An der zunächst geplanten Kopplung der Maskenpflicht in der Gastronomie oder in Freizeit- und Kultureinrichtungen an den Zeitpunkt der Impfung hatte es erhebliche Kritik gegeben. Sie war unter anderem als Verpflichtung interpretiert worden, sich künftig alle drei Monate impfen zu lassen. Das widerspricht allerdings den aktuellen Empfehlungen zum Beispiel der Ständigen Impfkommission (Stiko).
Frisch Getestete von Maskenpflicht befreit
Menschen, die einen aktuellen negativen Corona-Test nachweisen können, sollen hingegen weiterhin von der Maskenpflicht befreit werden.
Justizminister Marco Buschmann (FDP) hat erkennen lassen, dass er bei den Beratungen über das neue Infektionsschutzgesetz Änderungen des Bundestages am Vorschlag der Regierung erwartet. Zusammen mit Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) habe er eine „Formulierungshilfe“ vorgelegt, sagte Buschmann am Mittwoch im Deutschlandfunk. „Das letzte Wort hat da natürlich das Parlament“, betonte er.
Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
Laut dem Entwurf von Lauterbach und Buschmann soll es auch eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen geben. Neu vorgesehen sind Sonderzahlungen von 1000 Euro pro Monat dafür, dass Pflegeheime künftig Beauftragte benennen müssen, die sich um Impfungen, Hygiene und Arzneitherapien für Infizierte etwa mit dem Medikament Paxlovid kümmern. Die Einrichtungen sollen für den Aufwand 250 Euro pro Monat bekommen – für Beschäftigte, die die Aufgaben allein oder im Team übernehmen, soll es insgesamt 750 Euro geben.
Neue Corona-Maßnahmen sollen vom 1. Oktober an gelten
Die neuen Corona-Maßnahmen sollen vom 1. Oktober an gelten. Die bisherigen Corona-Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz laufen vorher aus. Bis dahin muss dann das Gesetzgebungsverfahren für die neuen Regeln durchlaufen sein.
Die Länder sollen zudem vom 1. Oktober bis 7. April abgestuft nach Infektionslage weitere Schutzvorgaben anordnen können. Dazu zählen Maskenpflichten in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs sowie in weiteren öffentlich zugänglichen Innenräumen.
RND
Der Artikel "Ampel beschließt Infektionsschutzgesetz: Mit diesen Regeln soll es in den Corona-Herbst gehen" stammt von unserem Partner, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland.