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Klagen gegen Ausgangssperre: Gericht lässt sich noch Zeit
Corona-Pandemie
Die umstrittene Ausgangssperre im Kreis Unna bleibt vorerst bestehen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat sich am Dienstag noch nicht mit den Klagen aus Lünen und Holzwickede befasst.
Zwei Klagen gegen die allgemeine Ausgangssperre im Kreis Unna bestätigte das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen am Montag, eingereicht von Bürgern aus Lünen und Holzwickede. Aus Sicht der Kläger handelt es sich bei der Ausgangssperre, die von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens gilt, um einen unzulässigen Eingriff in ihre Freiheitsrechte.
Ein Sprecher des Kreises Unna hatte sich zunächst zuversichtlich gezeigt, dass spätestens bis Dienstag eine Entscheidung falle. Die vom Gericht erwartete Stellungnahme des Kreises liegt in Gelsenkirchen inzwischen vor. „Wir haben nicht um Fristverlängerung gebeten“, betonte Volker Meier als Sprecher des Kreises Unna gegenüber unserer Redaktion.
Aber: „Eine Entscheidung noch heute ist unwahrscheinlich“, sagte Wolfgang Thewes, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht. Thewes teilte überdies mit, dass es zurzeit keine weiteren Kläger gegen die Allgemeinverfügung gebe.
Die Verfügung des Kreises Unna, die unter anderem die Ausgangssperre vorschreibt, bleibt damit bis auf Weiteres in Kraft. Es erscheint allerdings nicht unwahrscheinlich, dass sie demnächst von einer bundesweit einheitlichen Regelung abgelöst wird. Die sogenannte „Bundes-Notbremse“ soll schon ab einer Inzidenz ab 100 greifen und sieht Ausgangssperren erst ab 22 Uhr vor, wobei Joggen und Spaziergänge bis Mitternacht erlaubt bleiben sollen.