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Bundesnotbremse soll lockerer ausfallen als Ausgangssperren im Kreis Unna und Märkischen Kreis
Neue Corona-Regeln
Wirrwarr um Jogging, Spaziergang und Zeiten: Während der Märkische Kreis seine Regeln verschärft, bereitet die Bundesregierung eine mildere Ausgangssperre vor. Die Unterschiede im Überblick.
Sowohl im Kreis Unna als auch im Märkischen Kreis sind mit Beginn dieser Woche neue Allgemeinverfügungen in Kraft getreten. Beide beinhalten als zentrales Element eine Ausgangssperre von 21 Uhr am Abend bis 5 Uhr am Morgen. Während der Kreis Unna eine Ausgangssperre erstmals auferlegt, hat der Märkische Kreis seine Regeln verschärft.
Parallel zu den ähnlich bereits in mehreren Städten und Kreisen in NRW verhängten lokalen Ausgangssperren möchte die Bundesregierung mit dem neuen Infektionsschutzgesetz eine verpflichtende Ausgangssperre einführen. Doch die sieht ein wenig anders aus.
? Ab wann soll die Ausgangssperre gelten?
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der noch beraten wird, würde die Ausgangssperre als Teil der Notbremse schon bei einer Inzidenz ab einem Wert von 100 gelten. Das teilte die Bundesregierung am Freitag mit. Im Kreis Unna und im Märkischen Kreis ist die lokale Ausgangssperre jeweils nach einem Wert deutlich über 200 verhängt worden.
? Für welchen Zeitraum gilt die Ausgangssperre?
Die Ausgangssperre gilt für den Kreis Unna und auch für den Märkischen Kreis aktuell von 21 Uhr am Abend bis 5 Uhr morgens. Der ursprüngliche Gesetzentwurf zur Bundesnotbremse sah denselben Zeitraum vor. Am Montag haben sich die Bundestagsfraktionen von CDU und SPD im Rahmen der Beratungen allerdings auf Lockerungen der Ausgangssperre verständigt. Sie soll erst ab 22 Uhr gelten.
? Bei welchen Ausnahmen gibt es Unterschiede?
Fest steht, dass die Ausgangssperre soziale Kontakte reduzieren soll. Über den Spaziergang, die Joggingrunde oder Radtour von Einzelpersonen ist allerdings viel diskutiert worden. Der Märkische Kreis hat sich dazu entschieden, in diesem Punkt keine Ausnahme zu machen. Im Zuge der Verschärfung seiner Allgemeinverfügung, die am Montag, 19. April, in Kraft getreten ist, weist der Kreis ausdrücklich darauf hin, dass sich Bürger nach 21 Uhr nicht mehr zur körperlichen Bewegung im Freien aufhalten dürfen. Spazieren gehen, Joggen oder Radfahren ist also nicht zulässig. Gleiches gilt für den Kreis Unna.
Gerade für die Gruppe der allein Sportelnden soll die Bundesnotbremse allerdings eine Ausnahme vorsehen. Die am Montag entschärfte Version des neuen Gesetzes erlaubt Einzelpersonen Sport oder den Spaziergang im Freien bis 24 Uhr.
Jahrgang 1988, aufgewachsen in Dortmund-Sölde an der Grenze zum Kreis Unna. Hat schon in der Grundschule am liebsten geschrieben, später in Heidelberg und Bochum studiert. Ist gerne beim Sport und in der Natur.
