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Kein Joggen und Radfahren in der Ausgangssperre: Märkischer Kreis verschärft Regeln
Corona
Was ist in der Ausgangssperre erlaubt – was nicht? So richtig war das offenbar nicht klar. Jetzt fasst der Märkische Kreis seine Regeln konkreter. Für den Kreis Unna sind Ausnahmen deutlich formuliert.
Trotz Klagen und einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg behält der Märkische Kreis die Ausgangssperre bei. Bei weiter hoher Inzidenz gelte es, private Kontakte einzuschränken. Stand Sonntag lag die Wocheninzidenz im Märkischen bei 216. Eine neue Allgemeinverfügung tritt ab Montag, 19. April, in Kraft.
Die in der neuen Verfügung angepassten Regelungen zur Ausgangssperre orientieren sich am Entwurf der Bundesregierung zum neuen Infektionsschutzgesetz. Die Wohnung verlassen darf demnach nur, wer es begründen kann – zum Beispiel für den Arbeitsweg, die Pflege von Angehörigen oder medizinische Notfälle. „Joggen, Spaziergänge oder Radfahren zählen nicht mehr dazu“, teilte der Märkische Kreis am Wochenende mit.
Zwar waren diese Freizeitaktivitäten in der vergangenen Woche zunächst nicht ausdrücklich als Ausnahme benannt. Offenbar war der Umgang damit allerdings lockerer. Denn Ziel der Ausgangssperre ist es eigentlich nicht, Sport Einzelner, sondern gesellschaftliche Zusammenkünfte in den Abendstunden zu verhindern.
Erst Kontaktsperre, dann doch Ausgangssperre
Auch für den Kreis Unna gilt ab Montag eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Ursprünglich war nur eine Kontaktsperre geplant, während der Spaziergang am Abend, die Joggingrunde oder die Radtour einzelner Personen weiter erlaubt gewesen wären. Doch das Land NRW war mit einer solchen „Ausgangssperre light“ nicht einverstanden.
Der Märkischen Kreis hatte sich direkt gegen eine Kontaktsperre und für eine Ausgangssperre entscheiden, weil so das Geschehen auf der Straße besser kontrolliert werden könne. Im Gerichtsurteil aus Arnsberg hieß es hierzu allerdings, dass es für die bessere Kontrollierbarkeit von Einzelpersonen auf der Straße zu viele Ausnahmen gebe.
Ausnahmen im Kreis Unna klar formuliert
Viele solcher Ausnahmen formuliert nun auch der Kreis Unna: Wer in der Wohnung gefährdet ist, etwa bei einem Feuer oder in einer Situation häuslicher Gewalt, darf sie selbstverständlich verlassen. Gleiches gilt für medizinische Notfälle bei Menschen und Tieren.
Auch jeglicher Form von Berufsausübung oder wichtiger ehrenamtlichen Tätigkeiten sowie unaufschiebbaren Ausbildungsterminen wird die Ausgangssperre nicht im Wege stehen. Ebenso dürfen Menschen ihre Ehegatten oder Lebenspartner besuchen.
Die Betreuung Schutzbedürftiger sowie die Begleitung sterbender oder lebensbedrohlich Verletzter sind weitere Ausnahmen. Zuletzt sind der Gassi-Gang mit dem Hund sowie die Versorgung anderer Tiere nach 21 Uhr ebenfalls weiter erlaubt.
Jahrgang 1988, aufgewachsen in Dortmund-Sölde an der Grenze zum Kreis Unna. Hat schon in der Grundschule am liebsten geschrieben, später in Heidelberg und Bochum studiert. Ist gerne beim Sport und in der Natur.
