
© Jörn Hartwich
Klage gegen Ausgangssperre im Kreis Unna eingereicht
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Zwei Bürger aus Lünen und Holzwickede wollen die Ausgangssperre im Kreis Unna nicht hinnehmen. Sie fechten die Anti-Corona-Maßnahme per Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen an.
Die Ausgangssperre im Kreis Unna wird gerichtlich überprüft. Zwei Bürger aus Lünen und Holzwickede haben das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingeschaltet. Die Ausgangssperre ist seit Montag, 0 Uhr, in Kraft und verbietet außer in triftigen Gründen das Verlassen der Wohnung zwischen 21 und 5 Uhr. Aus Sicht der Kläger handelt es sich um unverhältnismäßige Eingriffe in ihre Freiheitsrechte.
Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestätigte am Montag, dass zwei Eilanträge gegen die Ausgangssperre in der Post waren. In einem Fall sei zudem Klage erhoben worden. „Bisher haben hier zwei Personen Klage bzw. Eilantrag gegen die Ausgangssperre im Kreis Unna anhängig gemacht“, sagte Gerichtssprecher Wolfgang Thewes.
Der Kläger aus Holzwickede wendet sich gegen die Ausgangssperre sowie die ebenfalls verhängte Kontaktsperre für Treffen im privaten Raum. Diese seien nicht hinzunehmende Grundrechtseingriffe. Es sei nicht einzusehen, dass man sich nicht privat auf einem Grundstück mit Freunden treffen dürfe und nicht zwischen Innen- und Außenbereich differenziert werde, gibt der Gerichtssprecher das Begehren des Holzwickeders wieder. Dieser moniere auch, dass er zu bestimmten Zeiten nicht mit dem Ehepartner spazieren gehen oder mit Freunden joggen dürfe. Das Klageverfahren trägt das Aktenzeichen 2K 1529/21 bzw. 2L532/21 für das zugehörige Eilverfahren.
Kontaktverbote der Coronaschutzverordnung NRW galten im Kreis Unna bislang nur für den öffentlichen Raum, wurden aber auf private Räume ausgedehnt. Tagsüber gilt eine Kontaktsperre für mehr als fünf Personen aus zwei Haushalten. Haushalte mit fünf Personen oder mehr dürfen sich noch mit einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt treffen. Kinder bis 14 Jahre werden nicht eingerechnet. Paare gelten unabhängig von den Wohnverhältnissen als ein Hausstand.
Argument: Die Ansteckungsgefahr ist draußen nicht gegeben
Der Kläger aus Lünen wendet sich ebenfalls gegen die Ausgangssperre und die Kontaktsperre. Er sieht sich unverhältnismäßig in seinen Freiheitsrechten eingeschränkt, wie der Gerichtssprecher erklärte. Der Lüner argumentiert demnach, dass die Ansteckungsgefahr nur in Räumen groß sei. „Nicht draußen, da wäre es ungefährlich“, so der Gerichtssprecher. Da bei den Maßnahmen nicht ausreichend zwischen innen und außen differenziert werde, wären sie auch nicht ausreichend begründet. Damit handle es sich um einen unverhältnismäßigen Eingriff, den er nicht hinnehmen müsse. Das Eilverfahren hat das Aktenzeichen 2L 533/21.
Wann sich die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts unter Vorsitz des Richters Dr. Lars Duesmann mit der von Landrat Mario Löhr (SPD) verfügten Ausgangssperre befasst, ist noch unklar. „Ein Entscheidungstermin steht noch nicht fest“, sagte Gerichtssprecher Thewes. Der Kreis Unna bereitet nach Angaben von Behördensprecher Volker Meier eine Stellungnahme vor, die bis Dienstag bei Gericht vorliegen soll. „Wir rechnen damit, dass spätestens morgen entschieden wird“, sagte Meier.
In NRW habe sich Verwaltungsgerichte bereits in mehreren Fällen mit Ausgangsbeschränkungen befasst. So hatte das Verwaltungsgericht Arnsberg zunächst die nächtliche Ausgangssperre im Märkischen Kreis gekippt. Der Märkische Kreis hat inzwischen juristisch nachgebessert.
Landrat Löhr hatte zunächst selbst Bedenken gegen die Verhängung einer nächtlichen Ausgangssperre. Deshalb hatte er zunächst eine Kontaktsperre in der Zeit von 21 bis 5 Uhr vorgesehen. In der Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium kam er damit aber nicht durch und lenkte ein.
Jahrgang 1973, aufgewachsen im Sauerland, wohnt in Holzwickede. Als Redakteur seit 2010 rund ums Kamener Kreuz unterwegs, seit 2001 beim Hellweger Anzeiger. Ab 1994 Journalistik- und Politik-Studium in Dortmund mit Auslandsstation in Tours/Frankreich und Volontariat bei den Ruhr Nachrichten in Dortmund, Lünen, Selm und Witten. Recherchiert gern investigativ, zum Beispiel beim Thema Schrottimmobilien. Lieblingssatz: Der beste Schutz für die liberale Demokratie ist die Pressefreiheit.
