Er hat nichts gegen Masken und gegen Kontaktverbote. Die Ausgangssperre geht diesem Lüner aber zu weit. Offen dazu stehen will er - noch - nicht.

© Sylvia vom Hofe

Dieser Mann aus Lünen klagt gegen die Ausgangssperre

rnMit Video

Zwei Bürger haben Klage eingereicht gegen die Ausgangssperre im Kreis Unna. Einer davon kommt aus Lünen. Im Video sagt er, was ihn stört und warum er nicht in die Öffentlichkeit treten will.

Lünen

, 20.04.2021, 16:59 Uhr

Die Begegnung am Montagabend in der fast menschenleeren Lüner Innenstadt ist reiner Zufall . Hier die Reporterin, da der einzige Passant: ein Fahrradfahrer, der um 21.30 Uhr über die Lippebrücke kommt. Warum er noch nach der Ausgangssperre unterwegs sei? „Um zu provozieren“, antwortet er prompt.

Die neueste Waffe im Kampf gegen galoppierende Infektionszahlen ist für den Mitfünfziger ein rotes Tuch. Lange, sagt er, müssten sich die Menschen aber vermutlich nicht darüber ärgern. Denn er habe wirksamen Protest in die Wege geleitet - vorm Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen. Der groß gewachsene Mann mit dem Fahrrad gibt sich als Verfasser der Klageschrift gegen die Ausgangssperre zu erkennen.

Zwei Beschwerden aus dem Kreis Unna

Zwei Bürger aus dem Kreis Unna hatten jeweils per Eilantrag Beschwerde gegen die Ausgangssperre eingereicht: einer aus Holzwickede und einer aus Lünen. So viel war bekannt. Wer die Beschwerdeführer sind, nicht. Einer von beiden steht am Tag eins der Ausgangssperre mitten in der Lüner City - und will auch an den nächsten Abenden wiederkommen. Denn so viel steht für ihn fest: Er will sich nicht an das Verbot halten, nach 21 Uhr seine Wohnung zu verlassen. Darin sieht er einen unverhältnismäßigen Eingriff in seine Freiheitsrechte.

Der Kläger aus Lünen sagt gleich mehrfach, wer er nicht ist: „Ich bin kein Corona-Leugner.“ Die Pandemie sei offensichtlich, und er selbst habe aufgrund einer Vorerkrankung der Lunge allen Grund, sich gut zu schützen. „Ich bin kein Parteimitglied.“ Auch nicht von der AfD, in der gerne von der „Corona-Diktatur“ gesprochen wird. „Und ich bin kein Kritiker eines Kontaktverbots“, nur eben der Ausgangssperre. Die Aussagen, wer er ist, fallen schmallippiger aus.

Name lieber nicht öffentlich machen

Er wolle seinen Namen nicht öffentlich machen, sagt er. Warum? „Aus Angst vor Repressalien.“ Erst, wenn es eine Entscheidung des Gerichts gebe, wolle er in die Öffentlichkeit treten. Mit dieser Antwort auf seinen Eilantrag und auf den des anderen Beschwerdeführers - „wir kennen uns nicht, ich habe auch nur von ihm gelesen“ - hatte er noch am Dienstag gerechnet. Daraus ist aber nichts geworden, wie inzwischen bekannt ist. Das Gericht in Gelsenkirchen braucht mehr Zeit.

Bislang hat der gebürtige Hesse allein agiert. Zwei Stunden nach Veröffentlichung der Allgemeinverfügung des Kreises sei seine Klageschrift fertig gewesen. Jurist sei er nicht, sondern arbeitsloser Facharbeiter. Aber rechtliche Auseinandersetzungen habe er noch nie gescheut, insbesondere vorm Sozialgericht. Andere ebenso wenig.

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Als endlich ein Auto des Ordnungsamtes durch die Innenstadt rollt, macht er sich gerade und wappnet sich für die Auseinandersetzung. Das amerikanische Waffenrecht gefalle ihm, sagt er. Und unter der Maske ist nicht zu erkennen, ob er dabei lächelt. Als die Beamten auf seiner Höhe sind, winken sie aber nur und fahren weiter. „Schade“, sagt der Kläger, der sich „nichts gefallen lassen will“.

Vorbereitungen für die zweite Instanz

Im Kampf gegen die Ausgangssperre setzt er nicht auf markige Sprüche und seine 1,90 Meter Körpergröße, sondern auf juristische Spitzfindigkeit. Der Kreis habe nicht ausreichend differenziert zwischen innen und außen. Daher sei die Begründung für die Ausgangssperre nicht ausreichend. Meint er. Die erste Instanz lasse sich damit locker nehmen. Und für die zweite - dann braucht der Laie die Unterstützung eines juristischen Profis - habe er bereits einen Anwalt gefunden, der an seiner Seite stehen werde.

Während des Gesprächs über das Für und Wider der Ausgangssperre in der menschenleeren Innenstadt, verteilen wenige Kilometer weiter Polizei und Ordnungsamt die ersten Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen wegen Verstöße. Der kreisweite Inzidenzwert wird bis Mitternacht auf 221 steigen.

„Wir müssen reden“: Live-Talk zur nächtlichen Ausgangssperre im Kreis Unna am Dienstag, 20. April, ab 19 Uhr unter www.rn.de/wirmuessenreden
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