Zu hohe Abwassergebühren in NRW: „Kommunen sind in Unruhe“

OVG-Urteil

Vermeintlich unscheinbar kommt das Urteil der obersten NRW-Verwaltungsrichter daher. Doch die Entscheidung vom 17. Mai 2022 zum Thema Abwassergebühren hat große Folgen.

Münster

11.06.2022, 09:10 Uhr / Lesedauer: 2 min

Ein Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) vom 17. Mai zu überhöhten Abwassergebühren sorgt derzeit bei den Kommunen für viele Fragezeichen. „Seit dem OVG-Urteil haben wir pro Tag 30 bis 40 Anfragen aus den Kommunen. Der Beratungsbedarf ist enorm. Alle Kommunen sind in Unruhe, es müssen viele Berechnungen gemacht werden, das geht nicht von heute auf morgen“, sagte Peter Queitsch vom Städte- und Gemeindebund NRW.

Jetzt lesen

Der 9. Senat des OVG hatte eine jahrzehntealte Rechtsprechung des eigenen Hauses gekippt. In einem Musterverfahren gegen die Stadt Oer-Erkenschwick stellten die Richter klar, dass die Stadt aus dem nördlichen Ruhrgebiet zu hohe Abwassergebühren berechnet hatte - und zwar um rund 18 Prozent.

Das OVG stellte klar, dass bei den Berechnungen der Gebühren - und damit den anfallenden Kosten für den Betrieb der Abwasser-Kanäle - mit einem zu hohen Zinssatz gearbeitet und der Inflationsausgleich doppelt berechnet wurde. Im Fall von Oer-Erkenschwick lag der Zinssatz bei 6,25 Prozent. Das OVG hält knapp 2,5 Prozent für angemessen.

Unter anderem, weil bei der Berechnung nicht ein Durchschnitt über die vergangenen 50 Jahre bei den Zinsen genommen werden darf, sondern nur rückblickend über 10 Jahre. Die Städte und Gemeinden schreiben ihre Kanäle üblicherweise über 50 Jahre ab. Bei der fiktiven Berechnung der Zinsen darf dieser Zeitraum aber laut Urteil keine Rolle spielen.

Jetzt lesen

Zwar hat das OVG in einem Musterverfahren entschieden, nicht alle Kommunen trifft das Urteil gleich. Zinsen und Berechnungen können variieren. „Ein wichtiger Hinweis: Die Gebührenbescheide beruhen auf Prognosen der Kommunen. Nach dem Urteil müssen die Kommunen rückwirkend bei der Neukalkulation die tatsächlichen Kosten berücksichtigen.

Das kann in Einzelfällen trotz der erfolgreichen Klage zu erhöhten Bescheiden führen“, erklärte Queitsch. Das OVG hatte bereits eine Woche nach der mündlichen Verhandlung die Entscheidung auch schriftlich begründet in die Urteilsdatenbank des Landes eingestellt, so dass sich die Kommunen für die jetzt anstehenden Gebührenberechnungen schnell ein Bild machen können.

„Nach dem Urteil des OVG NRW zur Berechnung von Abwassergebühren müssen viele Kommunen ihre Gebührenkalkulation überprüfen und anpassen“, sagte Christof Sommer, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes in NRW der Deutschen Presse-Agentur. Durch das Urteil werde das Gebührenrecht nicht einfacher.

Kommunen müssen Berg voller Arbeit abarbeiten

Für die Kämmerer und Wirtschaftsbetriebe bringen die Änderungen zudem einen Berg Arbeit mit sich. Sie müssten prüfen, ob sie von dem Urteil betroffen seien und wie die Kalkulation an die vielschichtigen und neuen Vorgaben des Gerichts angepasst werden könne. „Es wird noch viele Wochen brauchen, bis die Änderungen in der kommunalen Praxis umgesetzt sind“, sagte Sommer.

So kündigte die Stadt Bielefeld schnell an, dass das Urteil auch für die Stadt in Ostwestfalen Folgen haben werde. „Aufgrund der geänderten Rechtsprechung werden trotzdem vorsorglich ab sofort alle entsprechenden Bescheide der Stadt Bielefeld hinsichtlich der Festsetzung dieser Gebühren mit dem Vorbehalt der Nachprüfung erlassen. Die Festsetzungen erfolgen damit sozusagen „auf Widerruf“, und es ist sichergestellt, dass später durch neue Bescheide ggf. Korrekturen erfolgen werden“, teilte die Stadt mit.

Jetzt lesen

Der Bund der Steuerzahler in NRW, der die Klage im Fall Oer-Erkenschwick unterstützt hatte, erläuterte auf seiner Internetseite ausführlich, welche Folgen das Urteil für Hausbesitzer und Mieter hat - je nachdem, ob sie Widerspruch eingelegt hatten oder nicht. Bei bereits rechtskräftigen Gebührenbescheiden, gegen die bislang kein Widerspruch eingelegt wurde, rät der Steuerzahlerbund, dennoch einen Antrag auf Rücknahme zu stellen. Verwaltungsjuristen sehen bei diesen Anträgen aber keine realistischen Erfolgschancen.

dpa

Lesen Sie jetzt