
Stadtsprecher Michael Meinders umreißt das weitere Vorgehen der Stadt Dortmund nach dem OVG-Urteil zu den Abwassergebühren. © EGLV/Oberhäuser, Rupert /A
Abwassergebühren zu hoch: OVG-Urteil könnte Folgen für Dortmund haben
Oberverwaltungsgericht
Mehrere Hundert Dortmunder haben Widerspruch gegen ihren Abwassergebührenbescheid eingelegt. Gegen die Stadt Dortmund läuft ein Musterprozess – mit Folgen aus einem anderen Verfahren.
Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster von Dienstag (17.5.) zur Berechnung der Abwassergebühren hat voraussichtlich auch Folgen für Dortmund.
In dem Musterprozess hatte ein Kläger aus Oer-Erkenschwick mit Unterstützung des Bundes der Steuerzahler in NRW gegen einen Abwassergebührenbescheid aus dem Jahr 2017 geklagt und Recht bekommen; denn laut Richter war dieser Bescheid über rund 600 Euro um etwa 18 Prozent zu hoch.
Der Zinssatz, der für die Kalkulation der Benutzergebühren angesetzt wurde, darf nicht wie in dem Fall aus Oer-Erkenschwick bei 6,52 Prozent, sondern nur bei 2,42 Prozent liegen, stellten die Richter fest. In Dortmund beträgt der für die Gebührenkalkulation zugrunde gelegte Zinssatz für das aufgewendete Eigenkapital 4,7 Prozent für das Jahr 2021 und ist damit ebenfalls zu hoch.
Stadt lässt Widersprüche ruhen
Dagegen läuft ergänzend zur Klage vor dem OVG aktuell eine zweite Klage gegen die Stadt Dortmund vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Der Bürger, der wegen seines Abwassergebührenbescheids gegen die Stadt klagt, wird bei diesem Musterprozess vom Verband Wohneigentum NRW e.V. mit Sitz in Dortmund unterstützt.
Der Verband hatte zudem Anfang letzten Jahres seine Mitglieder aufgerufen, Widerspruch gegen die Abwassergebührenbescheide einzulegen. Dem folgten gleich mehrere Hundert Dortmunder.
Daraufhin hatte sich die Verwaltung bereiterklärt, bis zum Abschluss des Klageverfahrens alle anderen Verfahren, in denen Bürger Widerspruch gegen die Abwassergebühren eingelegt haben, ruhen zu lassen. Zudem erkennt die Stadt den Widerspruch von 2021 auch für den Abwassergebührenbescheid 2022 an.
Von dem OVG-Urteil können erst mal wohl nur die Bürger profitieren, die Widerspruch eingelegt haben und deren aktuelle Gebührenbescheide zum Zeitpunkt der Entscheidung noch nicht rechtskräftig waren.
Noch keine verlässliche Aussage zur Bedeutung des Urteils
Doch wie wird die Stadt Dortmund mit dem Urteil umgehen? Die verhält sich abwartend. Zur Bedeutung des Urteils könne man noch keine verlässliche Aussage treffen, erklärte Stadtsprecher Michael Meinders auf Anfrage.
Die Grundlage für die Widersprüche in Dortmund sei das Musterklageverfahren beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, nicht das veröffentlichte Urteil des OVG.
Solange die „Musterklage“ beim Verwaltungsgericht anhängig sei, blieben die Widersprüche bis zur Entscheidung des Gerichts ruhend gestellt, so Meinders.
Es sei davon auszugehen, dass das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen über die Musterklage erst entscheidet, wenn die Rechtskraft und die Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts vorlägen, sagte Meinders.
Weiteres Vorgehen wird geprüft
Berufung zum Bundesverwaltungsgericht hat das OVG nicht zugelassen. Dagegen kann aber Beschwerde eingelegt werden. Sollte die Stadt Oer-Erkenschwick Beschwerde einlegen, „wird sich das Verfahren weiter verzögern“, prophezeit Meinders: „Aus der Urteilsbegründung wird ersichtlich, ob der Sachverhalt auch auf Dortmunder Verhältnisse übertragbar ist.“
Erst nach Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zu der Dortmunder Musterklage „kann das weitere Vorgehen geprüft und entschieden werden“, sagt Meinders. Im Anschluss an dieses Urteil könne das Steueramt die Widersprüche nach und nach abarbeiten.
Stellvertretende Leiterin der Dortmunder Stadtredaktion - Seit April 1983 Redakteurin in der Dortmunder Stadtredaktion der Ruhr Nachrichten. Dort zuständig unter anderem für Kommunalpolitik. 1981 Magisterabschluss an der Universität Bochum (Anglistik, Amerikanistik, Romanistik).
