5 Schüsse auf Jugendlichen in Dortmund: Wann dürfen Polizisten schießen?
Schüsse in Dortmund
Ein 16-Jähriger stirbt in Dortmund nach fünf Schüssen der Polizei. Diese Nachricht erschüttert viele Menschen und wirft Fragen auf. Wann darf ein Polizist auf einen Menschen schießen?
Der 16-jährige Mouhamed D. ist am Montag (8.8.) in der Dortmunder Nordstadt von fünf Schüssen der Polizei getroffen worden. Sechsmal feuerte ein Beamter aus einer Maschinenpistole auf den unbegleiteten Flüchtling. Er soll die Beamten mit einem Messer angegriffen haben. Diese hatten laut Innenministerium zuvor auch Pfefferspray und Taser eingesetzt.
Die Stimmung in Dortmund ist aufgewühlt, an dem Einsatz der Polizei gibt es inzwischen nicht wenig Kritik. Unter anderem daran, dass mit einer Maschinenpistole gefeuert wurde. Deren Einsatz sei „überhaupt nicht nachvollziehbar“, sagte der Bochumer Kriminologe Thomas Feltes. Das Auftreten von elf Polizisten mit der automatischen Waffe mache sehr wohl einen Unterschied, weil es bei einem Menschen - vor allem wenn er kein Deutsch verstehe - den Eindruck eines Angriffs erwecke.
Einsatz von Waffen regeln die Landespolizeigesetze
Doch wann dürfen Polizisten im Einsatz überhaupt schießen? Das ist in den jeweiligen Landespolizeigesetzen geregelt. Die Polizei darf nur dann zur Schusswaffe greifen, wenn alle anderen Maßnahmen nicht funktioniert haben, um eine Person aufzuhalten. Am Mittwoch stellte das nordrhein-westfälische Innenministerium klar, dass gerade bei Messerangriffen der Einsatz einer Schusswaffe nötig sein könne.
Schusswaffen dürften gegen Menschen eingesetzt werden, um etwa eine Gefahr für Leib oder Leben abzuwehren sei und wenn „andere Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges erfolglos angewendet wurden oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen“, hieß es am Mittwoch aus dem Ministerium.
Maschinenpistolen gehörten zur Standardausrüstung in Streifenwagen. Schusswaffen dürften gegen Menschen eingesetzt werden, um etwa eine Gefahr für Leib oder Leben abzuwehren und wenn „andere Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges erfolglos angewendet wurden oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen“, hieß es aus dem Ministerium.
NRW-Ministerium: Auch mehrere Treffer manchmal nötig
Messer seien mitunter die gefährlichsten Gegenstände, mit denen Personen angegriffen werden könnten. Auf kurze Distanzen sei die Gefahr lebensgefährlicher Verletzungen für Polizisten sehr wahrscheinlich. „Daher ist der polizeiliche Schusswaffengebrauch oftmals das einzige Mittel, um den Angriff abzuwehren“, so das Ministerium. Geschossen werde dann so lange, „bis eine erkennbare Wirkung eintritt und die Angriffsbewegung unterbrochen wird“. Das könne auch mehrere Treffer erfordern.
Der Einsatz „milderer Zwangsmittel“ wie Pfefferspray könne wertvolle Sekunden kosten, in denen ein Angreifer etliche Meter zurücklegen könne. Auch ein Taser sei bei „dynamischen Angriffen“ mit Stichwaffen grundsätzlich keine Alternative zur Schusswaffe. Es bestehe immer die Gefahr von Fehlschüssen.
Dass der Beamte versehentlich sechs Mal auf den jungen Mann gefeuert hat, das schließt der Waffensachverständige und Journalist Lars Winkelsdorf aus. Das erklärte der 45-jährige Hamburger unserer Redaktion. Auch Kriminologe Dr. Rafael Behr gab hier seine Einschätzung:
Starb Mouhamed D. bereits vor Ort?
Bei den Ermittlungen waren auch am Mittwoch noch viele Fragen offen. „Das ist ohne Frage ein sehr sensibles Verfahren“, sagte der zuständige Oberstaatsanwalt Carsten Dombert. Man müsse sorgfältig vorgehen, bevor man Fragen abschließend beantworte. In Dortmund gab es auch Augenzeugenberichte, die zudem die Frage aufwerfen, ob Mouhamed D. möglicherweise bereits vor Ort verstarb und nicht im Krankenhaus, wie von den Behörden berichtet.
Kurz nach den tödlichen Schüssen gab es eine Demonstration der linken Szene gegen Polizeigewalt. 200 Menschen kamen zum Protest in der Dortmunder Nordstadt.
In einer Sondersendung hatten wir die Ereignisse am Tag nach der Tat beleuchtet:
kar/dpa