Mit Briefen, die sie für Schreiben der Deutschen Telekom hielten, kamen in den vergangenen Wochen viele Ratsuchende zum Team der Verbraucherberatung in Lünen. Vor allem ältere Menschen aus Lünen, Selm und Werne sind auf das scheinbar günstige Angebot der „1N Telecom“ hereingefallen. Ein Ehepaar war besonders verzweifelt. Die beiden Senioren, die mit einer schmalen Rente monatlich auskommen müssen, hofften, dass sie bei den Telefonkosten sparen können.
Einen Anbieterwechsel wollten sie nicht. Doch genau den hatten sie sich eingehandelt. „Landesweit gibt es derzeit viele Verbraucherinnen und Verbraucher, die auf dieses Angebot der 1N Telecom hereingefallen sind“, so Jutta Gülzow, Leiterin der Lüner Verbraucherberatung, die auch für Selm und Werne zuständig ist. Woher die Firma aus Düsseldorf die Daten der Angeschriebenen hat, ist unbekannt. Klar ist aber, dass überwiegend ältere Menschen angeschrieben wurden.

In dem Schreiben wird angeboten, dass der monatliche Betrag niedriger sei als bisher bei der Deutschen Telekom. Anbei finden die Adressaten ein vorgefertigtes Formular. Wer dies dann unterschreibt und zurückschickt, hat den Anbieter gewechselt. „Die Leute fallen aus allen Wolken, wenn sie dann von der Deutschen Telekom angeschrieben oder angerufen werden, warum sie denn wechseln wollen. Erst dann merken sie, dass sie den Anbieter unfreiwillig gewechselt haben.“ Wenn dies auf postalischem Weg geschieht, hat man ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Glück für diejenigen, die den Irrtum noch rechtzeitig bemerken. Sie sollten den Widerruf am besten per Einwurf-Einschreiben abschicken, um ihn nachweisen zu können.
Viele wollen ihre Rufnummer behalten und glauben, wenn sie den Portierungsauftrag der Nummer widerrufen, wäre damit auch der Anbieterwechsel erledigt. Doch das ist ein Irrtum. Und so haben Betroffene dann zwei Verträge. Die „1N Telecom“ besteht in diesem Fall auf einen Schadensersatz in Höhe von 420 Euro für den Zwei-Jahres-Vertrag, den die Verbraucherinnen und Verbraucher versehentlich abgeschlossen haben.
Schadensersatz-Forderung
„Meistens ist die Widerrufs-Frist schon abgelaufen, wenn man den Fehler bemerkt“, bedauert Jutta Gülzow. So wie bei dem Rentner-Ehepaar. Die beiden hatten Sorge, dass ihnen der Telefonanschluss abgeklemmt wird. Denn sie sind auf das Festnetz angewiesen, auch weil die Ehefrau Pflegegrad 3 hat. Die „1N Telecom“ stellte Schadensersatz-Ansprüche per Brief, mit dem der Mann dann zur Verbraucherberatung kam. „Sie hatten den Widerruf erklärt, aber es ist nicht klar, ob es noch rechtzeitig war.“ Nun kann es passieren, dass sie ihren alten Vertrag und dazu den Schadensersatz zahlen müssen. „Wir prüfen, ob eine Ratenzahlung für den Schadensersatz möglich ist.“
Der Schadensersatz wurde gefordert, weil die „1N Telecom“ den Vertrag mit dem Ehepaar gekündigt hatte - aufgrund von Zahlungsverzug. Denn das Paar hatte nicht gezahlt, weil es glaubte, dass mit dem Rückzug des Portierungsauftrags alles wieder in Ordnung sei. Jutta Gülzows Rat rät Betroffenen: „Je nachdem, wie frühzeitig man erkennt, dass man einen ungewollten Vertrag geschlossen hat, sollte man rechtzeitig Widerruf einlegen. Oder, wenn es zu spät dafür ist, zwei Jahre bei „IN Telecom“ bleiben und dann wieder zum bisherigen Anbieter zurückkehren. Dann wird kein Schadensersatz fällig. Man sollte rechtzeitig in seinem Kalender vormerken, zu kündigen.“
Jutta Gülzow erklärt weiter, dass man genau den Absender prüfen sollte, wenn angebliche Angebote ins Haus flattern. Farben des Logos und die Kundennummer sind definitiv unterschiedlich bei „1N Telecom“ und der Deutschen Telekom. Auch die Adresse kann Aufschluss bieten - 1N Telecom sitzt in Düsseldorf, die Deutsche Telekom in Bonn. Zudem sollte man ein Formular, das man unterschreibt für seine Unterlagen kopieren.
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