Das war ein Schreckmoment für eine Lünerin, als sie ihre Stromrechnung öffnete. 1500 Euro sollte sie nachzahlen. „Sie fiel aus allen Wolken,“ erfuhr Jutta Gülzow, Leiterin der Lüner Verbraucherberatung von der Lünerin. Das Problem war, dass der Versorger seit Jahren den Verbrauch geschätzt hatte - viel zu niedrig. Jetzt wurden die konkreten, wesentlich höheren Verbrauchsdaten verwendet und deshalb flatterte nun die hohe Nachzahlungs-Forderung ins Haus. Was man tun kann, um solche unliebsamen Überraschungen zu vermeiden, erklären wir in Fragen und Antworten.
Was können Verbraucher tun, um sich vor negativen Überraschungen bei der Energie-Abrechnung zu schützen?
Die meisten Verbraucher beschäftigen sich während des Jahres nicht mit ihrem Gas- oder Stromverbrauch, so die Erfahrung der Verbraucherschützer. Dabei ist es durchaus wichtig, die Zählerstände einmal im Quartal zu überprüfen. „Wenn man sie dokumentiert, beispielsweise die Zählerstände regelmäßig abfotografiert, hat man auch den Verlauf und ist bei späteren Streitigkeiten mit dem Versorger auf der sicheren Seite“, rät Jutta Gülzow.
Was sollte man beachten, wenn man die Jahresabrechnung in Händen hält?
Grundsätzlich sollte man prüfen, ob bei der Jahresabrechnung auch der tatsächlich aktuelle Zählerstand berücksichtigt wurde. Oft lesen die Verbraucher zwar den Zählerstand nach Aufforderung ab und melden ihn dem Versorger. Und dann wird von dort trotzdem der Verbrauch geschätzt. Jutta Gülzow: „Wenn man nicht genau hinschaut, freut man sich bei der nächsten Abrechnung darüber, dass man plus-minus-null rauskommt oder sogar noch was ausgezahlt bekommt. Das böse Erwachen kommt dann, wenn der Versorger die realistischen Werte zugrunde legt und hohe Nachforderungen stellt.“ Der Verbrauch, nach dem die Abrechnung erfolgt, steht zumeist auf der ersten Seite der Jahresrechnung und sollte überprüft werden.

Welche spezielle Beratung zum Thema Energie gibt es bei der Verbraucherberatung?
Energiesparen hat schon vor der Energiekrise und den steigenden Preisen Sinn gemacht. „Denn Energie, die ich nicht verbrauche, muss ich auch nicht bezahlen“, so die Leiterin der Verbraucherberatung. Die Verbraucherzentrale bietet mehrere Möglichkeiten zur Energieberatung - die natürlich anbieterneutral stattfindet. Kostenfrei - weil aus Bundesmitteln finanziert - ist die telefonische Einzelberatung. Ebenfalls kostenlos ist die Teilnahme an etwa 30-minütigen Online-Workshops, die als Basis für spätere Einzelberatungen dienen. Die Vor-Ort-Beratung, die bei den Verbrauchern zu Hause stattfindet und sich beispielsweise ums Dämmen oder um eine neue Heizung dreht, kostet 30 Euro und wird auch mit Bundesmitteln gefördert. Im Moment gibt es bei den Vor-Ort-Beratungen eine Wartezeit.
Welche Fragen beschäftigen die Verbraucher derzeit vor allem?
Es gibt ganz viele verschiedene Anbieter auf dem liberalisierten Energiemarkt - neben den Grundversorgern. In Lünen sind das die Stadtwerke Lünen, in Selm sind es beim Strom E.ON und beim Gas erenja, in Werne ist E.ON Grundversorger bei Strom und Gas. Viele Anbieter, egal ob Grundversorger oder andere Versorger, haben ihre Kunden in diesem Jahr sehr lange auf die Jahresabrechnungen warten lassen. Eigentlich sollte auch die Strom- und Gaspreisbremse bis März umgesetzt werden, die Infoschreiben bis zum 1. März bei den Kunden sein. Das habe in den wenigsten Fällen geklappt. Man solle die Daten überprüfen, genauso wie den neuen Abschlagsplan.
Die energierechtlichen Fragen müssen aufwändig geprüft werden. Jutta Gülzow: „Man muss die Verträge genau ansehen, die Laufzeit, die Konditionen und ein eventuelles Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung spielen eine Rolle.“ Infos bei der Verbraucherberatung, Kirchstr. 12, Tel. (02306) 3013801, E-Mail: luenen@verbraucherzentrale.nrw.
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