Sprengstoff-Anschlag bei Caterpillar: Urteil gefällt

Angeklagter Ex-Mitarbeiter

Hat ein 35 Jahre alter Angeklagter im April 2015 einen Sprengsatz auf dem Gelände seines Ex-Arbeitgebers Caterpillar gezündet, aus Rache für die Kündigung? Dieser Frage ging am Freitag ein Lüner Amtsrichter nach und kam zu einem Urteil. Das dürfte den einen oder anderen Beobachter überrascht haben.

LÜNEN

05.02.2016, 16:31 Uhr / Lesedauer: 2 min
Im Caterpillar-Werk an der Industriestraße gab es im April 2014 eine Sprengstoff-Explosion. Schnell geriet ein ehemaliger Mitarbeiter ins Visier der Ermittler. Der 35-Jährige musste sich vor Gericht verantworten, am Freitag fiel das Urteil.

Im Caterpillar-Werk an der Industriestraße gab es im April 2014 eine Sprengstoff-Explosion. Schnell geriet ein ehemaliger Mitarbeiter ins Visier der Ermittler. Der 35-Jährige musste sich vor Gericht verantworten, am Freitag fiel das Urteil.

Ein hinter einem Heizkörper versteckter Sprengsatz verwüstete am 14. April 2015 einen Pausenraum auf dem Gelände von Caterpillar. Die Fenster zerbarsten, eine Rigipswand wurde in Fetzen gerissen. Vieles deutete auf einen 35-jährigen Lüner als Täter hin – dennoch ist er am Freitag freigesprochen worden.

Pförtner auf einem Zettel verhöhnt

Der 35-jährige Angeklagte wollte sich vor dem Lüner Amtsgericht zu den Vorwürfen nicht äußern. Ein am Tatort aufgefundenes Plakat hatte die Ermittler auf seine Spur gebracht. Auf dem war zu lesen: „Ha Ha Ha, tolle Aufpasser sind unsere Pförtner! Zum zweiten Mal geschafft. Und weil ihr zu doof wart, wurde sogar jemand gekündigt, der unschuldig ist. Spitze seid ihr, einfach lächerlich.“

Mit der Personalabteilung wurden die Kündigungen der letzten Zeit unter die Lupe genommen. Der Verdächtige war schnell ermittelt, zwei weitere infrage kommende Mitarbeiter hatten Alibis. Dem Angeklagten war gekündigt worden, weil er nachts versucht haben soll, mithilfe eines Krans einen Zigarettenautomaten zu knacken. In der Sache wurde er in erster Instanz schuldig gesprochen. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt.

Viele aufschlussreiche Funde bei Durchsuchung

Bei einer Hausdurchsuchung bei dem Angeklagten wurden Chemikalien sichergestellt, die geeignet zum Bau eines Sprengsatzes waren. Diese Chemikalien wurden aber nicht bei dem Anschlag verwendet, stellte die kriminaltechnische Untersuchung fest. Auf seinem Computer wurden mehrere Youtube-Videos gefunden, in denen es um Sprengsätze ging. Auf einem weiteren Video war eine Sprengung auf dem Caterpillar-Gelände zu sehen, mit dabei der Angeklagte.

Bei seiner Vernehmung hatte er noch angegeben, am Tatabend zu Hause gewesen zu sein. Die Aussage musste er jedoch revidieren. Auf seinem Handy fanden die Ermittler nämlich regen SMS-Verkehr mit seiner Frau, die wissen wollte, wo er steckte.

Das Handy zeigte auch, dass er sich etwa anderthalb Stunden vor der Detonation an der Zwolle-Allee aufgehalten hatte. Nun gab er an, bei einem Freund in einem Schrebergarten gewesen zu sein und ihn nach Hause gebracht zu haben – eben über die Zwolle-Allee. Das bestätigte der Freund als Zeuge vor Gericht.

Richter: Angeklagter machte denkbar schlechten Eindruck

Der Staatsanwalt sah die Schuld des Angeklagten als erwiesen, er plädierte auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. „Das Gericht hat sich schwer getan“, sagte Richter Ulrich Oehrle bei der Urteilsverkündigung.

Der Angeklagte hätte vor Gericht einen denkbar schlechten Eindruck gemacht. Das Alibi sei völlig unbrauchbar gewesen. Es sei nicht unwahrscheinlich, dass er es war. Zweifel blieben jedoch, am Tatort wurden keine eindeutigen Beweise gefunden, keine Fingerabdrücke, keine DNA-Spuren, keine Zeugen – deshalb Freispruch.

Möglich, dass die Staatsanwaltschaft noch versucht, das Urteil anzufechten.

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