Soforthilfen für Hochwasser-Geschädigte: 50 Lüner haben sie beantragt
Unterstützung
Den Geschädigten des Hochwassers stehen Soforthilfen zu. 50 Lünerinnen und Lüner haben sie bereits bei der Stadt beantragt. 105.000 Euro wurden bisher bewilligt.

Nach dem Starkregen war in vielen Lüner Haushalten Aufräumen angesagt. © Stachelhaus (A)
Hochwasser-Betroffene können Soforthilfen des Landes NRW in Anspruch nehmen können. Darauf weist die Stadt Lünen hin. Antragsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Angehörige freier Berufe sowie landwirtschaftliche Betriebe. Die Anträge müssen bei der Stadt eingereicht werden.
Bis Donnerstag (29. Juli) wurden rund 50 Anträge gestellt und 105.000 Euro bewilligt. Für jeden Haushalt stehen neben 1.500 Euro zusätzliche 500 Euro für jede weitere Person aus dem Haushalt zur Verfügung. Insgesamt werden maximal 3.500 Euro ausgezahlt.
Geschädigte müssen erklären, dass in ihrem Haushalt ein Schaden von mindestens 5.000 Euro entstanden ist, der nach Einschätzung des Antragstellers auch nicht durch Versicherungen ersetzt wird. Neben vielen Bürgerinnen und Bürgern hat das Unwetter auch Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige getroffen. Um auch ihnen zu helfen, kann für jede betroffene Betriebsstätte eine Billigkeitsleistung von 5.000 Euro abgerufen werden. Gleiches gilt für landwirtschaftliche Betriebe.
Über den Link www.land.nrw/soforthilfe ist die Website der Landesregierung mit allen wichtigen Fragen und Antworten zur Soforthilfe zu erreichen. Außerdem können dort und auf der Website der Stadt Lünen die benötigten Formulare herunterladen werden. Diese können per Mail an soforthilfe@luenen.de oder per Post bei der Stadtverwaltung Lünen, Willy-Brandt-Platz 1, 44532 Lünen, eingereicht werden. Die Formulare gibt es auch am Servicepoint im Rathaus.
Für Fragen steht das Bürgertelefon der Stadt Lünen unter der Tel. (02306) 104-2020 zur Verfügung.