Fahrradfahren ist während der Vorweihnachtszeit im Bereich Lange Straße / Münsterstraße in der Fußgängerzone verboten. Nicht jeder hält sich daran.

© Matthias Stachelhaus

Radfahrer in der Fußgängerzone: Wer nicht absteigen will, muss zahlen

rnStreifen kontrollieren

Radfahren und Weihnachtsmarkt - das passt nicht zusammen. Deshalb werden alle Jahre wieder die Radler mit Schildern aufgefordert, abzusteigen. Auch diesmal halten sich nicht alle daran.

Lünen

, 10.12.2021, 09:30 Uhr / Lesedauer: 1 min

Auch wenn keine Weihnachtsmarkt-Buden auf der Lippebrücke stehen, gibt es immer mal wieder Ärger zwischen Radfahrern und Fußgängern auf diesem Teil des Leezenpatts. Meist, weil der jeweils für Radler oder Fußgänger vorgesehene Bereich von der jeweils anderen Gruppe genutzt wird. Wenn der Weihnachtsmarkt aufgebaut wird, sollten Räder geschoben werden. Aber nicht alle halten sich daran.

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„Kontrollen finden täglich im Rahmen der gemeinsamen Streifen zwischen Polizei und Ordnungsamt statt“, so Stadt-Pressesprecher Daniel Claeßen auf Anfrage. Im Regelfall sei es ausreichend, die Radfahrerin oder den Radfahrer auf das Verbot hinzuweisen und die Person zum Absteigen zu bewegen.

Nur wenig Bußgelder

Bußgelder müssten nur seltenen Fällen verhängt werden. Wer nicht einsichtig ist, wird dann doch zur Kasse gebeten. Claeßen: „Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld von 25 Euro geahndet werden.“

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Schilder mit dem Hinweis auf die Fußgängerzone hängen in jeder Seitenstraße und an den beiden Hauptzugängen zur Fußgängerzone. Auf Höhe der Commerzbank, Lange Straße, wurden die Beschilderungen abgeklebt. Zusätzlich wurden Absperrgitter auf der Höhe der Commerzbank und der Deutschen Bank, Münsterstraße, mit entsprechenden Hinweisschildern versehen. In der Engelstraße Richtung Persiluhr befindet sich ein Zusatzschild mit dem Hinweis „Fahrräder nur rechts“.

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