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Das sind die wichtigsten acht Corona-Regeln für Lünen
Coronavirus
Seit Samstag (4.12.) gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Coronaschutzverordnung. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für Lünen.
Die gemeldeten Infektionen mit dem Coronavirus in Deutschland nehmen zu. Auch in Lünen. 223,51 betrug die Sieben-Tage-Inzidenz am 7. Dezember in der Stadt. Zusätzlich beunruhigt die Virusvariante Omikron die Wissenschaftler und Politiker. Sogar ein Lockdown gilt nicht mehr als ausgeschlossen. Vorerst gelten aber weitreichende Konsequenzen für Ungeimpfte in Deutschland, auch in Lünen.
Seit Samstag (4. 12.) ist in Nordrhein-Westfalen eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft. Hier sehen Sie auf einen Blick, auf welche Regeln Sie in Lünen achten müssen.
- Einzelhandel
Im stationären Einzelhandel gilt die sogenannte 2G-Regelung. Nur wer vollständig geimpft oder genesen ist, darf in Modegeschäften wie H&M oder Peek & Cloppenburg einkaufen. Seit Dienstag (7.12.) sind die Geschäfte dazu verpflichtet, die Kunden auf die 2Gs zu kontrollieren.
Ausnahmen von dieser Regel gibt es aber auch. In Geschäften des täglichen Bedarfs gilt die 2G-Regelung nicht. Das sind beispielsweise Apotheken, Lebensmittelläden oder Drogeriemärkte. Auch Buchhandlungen sind von der 2G-Regel ausgenommen. Dort dürften auch Ungeimpfte ihr Buch kaufen – sofern die Einzelhändler nicht von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und in diesem den Zutritt nur Geimpften oder Genesenen erlauben.
- Bus und Bahn
Wer mit dem Bus oder der Bahn fahren möchte, muss auf die 3G-Regelung achten. Zusätzlich zu Geimpften und Genesenen dürfen auch frisch getestete Menschen die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen. Wie bei den 2G-Regeln gilt auch hier: Der Nachweis muss vorgelegt werden. Bei der Testung gilt: Der Testnachweis darf nicht älter als 24 Stunden sein. Für den PCR-Test gilt eine Frist von 48 Stunden.
Schaffner sind ab Mittwoch (8.12.) dazu angehalten, die Mitfahrenden stichprobenartig zu kontrollieren. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro. Wer keinen Nachweis vorlegen kann muss die Bahn bei der nächstgelegenen Station verlassen.
- Gastronomie und Hotels
Die 2G-Regel gilt nun auch in Kneipen, Restaurants und bei touristischen Übernachtungsangeboten.
- Clubs, Diskos und Partys mit Tanz
Die Clubs und Diskotheken mussten landesweit nach der nun geltenden Coronaschutzverordnung schließen.
- Kultur und Freizeit
Die meisten Einschränkungen für Ungeimpfte werden im Kultur- und Freizeitbereich deutlich. Museumsbesuche, Training im Fitnessstudio, Konzerte oder Ausstellungsbesuche sind der 2G-Regel unterworfen.
Wer beispielsweise das Cineworld-Kino in Lünen besuchen möchte, kann dies nur tun, wenn er geimpft oder genesen ist. Auch der Zutritt zu Veranstaltungen im Heinz-Hilpert-Theater ist nur Geimpften und Genesenen erlaubt.
- Weihnachtsmarkt Lünen
Ebenfalls unter der 2G-Regel: Der Besuch des Lüner Weihnachtsmarktes. Nur vollständig geimpfte oder genesene Personen dürfen damit die Angebote des Weihnachtsmarktes in Anspruch nehmen. Dazu zählen beispielsweise der Erwerb von Speisen und Getränken sowie deren Verzehr oder das Nutzen von Fahrgeschäften. Auch das Verweilen im unmittelbaren Umfeld von Ständen gehört dazu.
- Friseure
Usselig zu Weihnachten muss laut der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen niemand aussehen. Der Besuch eines Friseur-Salons unterliegt weiterhin der 3G-Regel.
- Maskenpflicht
Die Pflicht, eine medizinische Maske (OP- oder FFP-2Maske) zu tragen, bleibt bestehen. In Innenräumen mit Publikumsverkehr sowie in Bussen, Bahnen und Taxis muss eine Maske getragen werden. Auch in den Schulen gilt in NRW wieder Maskenpflicht. In der Gastronomie, im Kino oder Theater beispielsweise darf diese am Sitzplatz abgesetzt werden.
In Lünen gilt zudem eine Maskenpflicht auf dem gesamten Weihnachtsmarkt – und damit aktuell auch in der Innenstadt.
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