Nach sechs Monaten braucht es die Booster-Impfung gegen das Coronavirus - auf gesundheitlicher Ebene. Aber auch auf rechtlicher?

© Günther Goldstein

Cappenberger fragt: Wie lange gelte ich rechtlich als geimpft?

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Sechs Monate nach ihrer Zweitimpfung sollen sich Geimpfte boostern lassen. Das ist wissenschaftlicher Konsens. Aber gilt man rechtlich nicht mehr als geimpft, wenn man das nicht macht?

Selm, Lünen

, 08.12.2021, 15:30 Uhr / Lesedauer: 2 min

„Wann läuft mein Impfschutz aus?“ Es ist eine Frage, die sich aktuell viele Menschen stellen. Beispielsweise wenn sie in den Urlaub wollen, aber auch für den Einkauf im Einzelhandel oder für bestimmte Veranstaltungen. Denn immer öfter gelten die sogenannten 2G-Regeln (geimpft oder genesen).

Auch Günther Goldstein, Fotograf der Ruhr Nachrichten, stellte sich diese Frage. Zu Weihnachten möchten er und seine Frau ihre Familie in Stettin, Polen, besuchen. Doch am 22. Dezember ist seine Zweitimpfung genau sechs Monate her.

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Endet damit auch sein Impfschutz? Diese Sorge hat Goldstein. Auf gesundheitlicher Ebene ist es mittlerweile wissenschaftlicher Konsens, dass es eine Booster-Impfung braucht. Nach der zweiten Impfung lässt der Schutz vor einer Coronavirus-Infektion mit den Monaten nach. Besonders nach sechs Monaten haben Forscher einen rapiden Abfall des Schutzes festgestellt.

Die Ständige Impfkommission empfiehlt daher die Booster-Impfung nach sechs Monaten. Dabei geht es nicht nur um den nachlassenden Schutz vor einer schweren Covid-Erkrankung. Eine Auffrischungsimpfung kann laut Robert-Koch-Institut auch die „Übertragung von infizierten Geimpften auf andere Personen deutlich reduzieren“.

Eine klare Antwort, ob er nach sechs Monaten rechtlich aber noch als geimpft gilt, hat Goldstein noch nicht bekommen können. „Wir wissen nicht, ob wir in Quarantäne müssen, wenn wir nach Polen reisen und wiederkommen“, sagt er. Denn nach den aktuellen Einreisebestimmungen nach Deutschland müssen ungeimpfte Menschen zehn Tage in Quarantäne. Gleiches gilt für die Einreise in Polen.

Auch fragt er sich, was mit seinem digitalen Impfnachweis passiert, wenn er rechtlich nicht mehr als geimpft gelten sollte. „Ändert sich dann die Darstellung?“

Impfschutz gilt auch nach sechs Monaten – für den Moment

Eine Anfrage unserer Redaktion beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen (Mags) hat Klarheit für Goldstein gebracht. Noch gilt demnach rechtlich der Impfschutz auch sechs Monate nach der Impfung. Über mögliche Quarantänen – außer bei einer Infektion – muss sich der Fotograf also keine Gedanken machen.

Aufgrund der wissenschaftlichen Erkenntnisse, dass der Impfschutz mit der Zeit nachlässt, gebe es aber „entsprechende Überlegungen auf Bundeseben, die aber bisher im Bundesrecht nicht umgesetzt sind“, sagt Pressereferent Heiko Haffmans vom Ministerium. Dann könne es sein, dass man einige Monate nach der Impfung auch rechtlich nicht mehr als geimpft gilt.

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Auch auf Goldsteins Frage, was eigentlich mit seinem digitalen Impfpass passiere, hat das Ministerium geantwortet. „Hierüber finden derzeit Diskussionen auf europäischer Ebene statt, um eine europaeinheitliche Lösung zu finden“, sagt Haffmans. Da Goldstein aber aktuell rechtlich nach Ablauf der sechs Monate als geimpft gilt, muss er sich darum – zumindest für den Moment – keine Sorgen machen.