Klinikum Lünen-Werne verschärft die Besuchsregeln: Ab 17.11. gilt 3G-Plus
Coronavirus
Aufgrund steigender Corona-Zahlen gehen Kliniken auf Nummer sicher. Im St. Marien Hospital Lünen und im St. Christophorus Krankenhaus Werne gelten ab Mittwoch (17.11.) schärfere Besuchsregeln.
Die angespannte Corona-Situation wirkt sich auf die Besuchsregeln in den Krankenhäusern aus. Sie werden im St. Marien Hospital Lünen und im St. Christophorus Krankenhaus Werne wieder verschärft. Ab Mittwoch (17.11.) gilt dort 3G Plus und eine FFP2-Maskenpflicht. Alle Besucherinnen und Besucher müssen somit einen negativen Antigen-Test vorweisen und eine FFP2-Maske tragen. Nur eine vorab registrierte Kontaktperson darf eine Patientin oder einen Patienten besuchen.
In der Klinik am Park in Lünen-Brambauer hingegen bleibt momentan alles wie es ist: Die Besuchsregeln sind dort aktuell noch nicht verändert worden.
15 Corona-Patienten in beiden Kliniken
Das Klinikum Lünen-Werne begründet den Schritt mit einem Aufwärtstrend der Inzidenz. Derzeit werden 15 und damit mehr Corona-Betroffene in den beiden Krankenhäusern behandelt (Stand Mittwochvormittag, 16.11.). „Um den Schutz unserer Patientinnen und Patienten in der aktuellen Lage weiterhin gewährleisten zu können, sehen wir uns gezwungen, die Besuchsregelungen erneut einzuschränken“, so Dr. Berthold Lenfers, Leiter der Corona Task Force des Klinikums Lünen-Werne.
Das bedeutet konkret: Ab Mittwoch müssen an beiden Krankenhausstandorten alle Besucher und Besucherinnen – auch Geimpfte und Genesene - einen negativen Antigen Test vorweisen. Es werden nur maximal 24 Stunden alte, negative Tests von zertifizierten Testzentren akzeptiert. „Auch Menschen, die geimpft oder genesen sind, können das Covid-Virus übertragen. Mit einem zusätzlichen negativen PoC-Test können wir dieses Risiko minimieren“, so Lenfers. Zwingend müssen alle Besucher und Besucherinnen beim Betreten des Krankenhauses zum Schutz eine FFP2-Maske tragen.
Ab Mittwoch dürfen Patienten und Patientinnen nur noch von einer Person während der Besuchszeiten besucht werden. Diese werde auf der Station registriert. Ausnahmen seien bei Schwerstkranken oder Sterbenden im Einzelfall möglich, erklärt Lenfers. Darüber werde nach Rücksprache mit dem behandelnden Stationsteam entschieden. „Auch Besuche auf den Intensivstationen, den Infektionsstationen und die Begleitung von Schwangeren sowie Besuche nach der Geburt müssen individuell mit dem jeweiligen Team abgestimmt werden“, erläutert der Chefarzt. Der Besuch von Kindern und Jugendlichen unter zwölf Jahren sei nur in Sonderfällen möglich.
Besuchszeiten sind weiterhin von 15 bis 19 Uhr, mit letztem Einlass um 18.30 Uhr. Beim Eintritt müssen sich alle namentlich und mit Uhrzeit im Eingangsbereich registrieren lassen. Sie erhalten ab Mittwoch bei jedem Besuch einen Ausweis, der die Besuchszeit ausweist sowie an wichtige Hygieneregeln erinnert. Die Besuchszeit ist auf maximal 30 Minuten beschränkt. Weiterhin ist pro Zimmer nur eine Besuchsperson zugelassen. Während des Besuches gelten die AHA-L-Regeln, FFP2-Maskenpflicht (ohne Ausatemventil), ein Mindestabstand von 1,5 Metern und die Hygieneregeln. Händedesinfektion ist Pflicht.
In der Klinik am Park in Lünen-Brambauer, die zum Klinikum Westfalen gehört, gelten die bisherigen Besuchsregeln. 80 bis 90 Besucher kommen täglich ins Haus. Es gelte konsequent die 3G-Regel, teilt Pressesprecher Klaus-Peter Wolter auf Anfrage der Redaktion mit. Sie werde durch die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken und die Abstandsregel ergänzt. „Natürlich verfolgen wir die Entwicklung des Pandemiegeschehens sowie die laufende Debatte um neue Pandemieregeln“, so Wolter. Man beobachte Vorgaben und Empfehlungen von Bund und Land sowie seitens des RKI.