
© Sylvia vom Hofe
Gutachten unter Verschluss: Was die Stadt Lünen Eltern und Politik vorenthält
Gutachten
28 Seiten „gutachterliche Stellungnahme raumlufttechnischer Anlagen“ sind in Lünen begehrter Lesestoff. Die Stadt stellt sie Politik und Eltern nicht zur Verfügung. Der Redaktion liegt sie vor.
Dieser Satz wird Jürgen Kleine-Frauns noch lange nachhängen: „Zusammengefasst: Die Klassenräume sind sicher. Das ist attestiert“ - von externen Gutachtern bestätigt. Mobile Luftfilter seien nicht nötig, da alle Klassen ausreichend belüftet werden könnten: eine Aussage, die eine Frage nach sich zieht. Was genau steht in diesem Gutachten? Denn obwohl es zu diesem Zeitpunkt bereits fast ein Jahr alt war, hatte es die Stadt bislang nicht auf ihren Seiten veröffentlicht: etwas, woran sich bis heute (16.10.) nichts geändert hatte.
Die Redaktion hatte nicht locker gelassen. Mit Verweis auf den im Landespressegesetz verankerten Auskunftsanspruch der Presse gegenüber Behörden hatte sie schließlich Einblick in das Gutachten bekommen - und darüber am 7. Oktober berichtet. Fazit: Das rund 11.000 Euro teure Gutachten hielt nicht, was der Bürgermeister versprochen hatte. Statt der attestierten Sicherheit aller 680 Klassenräume enthält es vor allem Tipps zur technischen Optimierung eines kleinen Teils der rund 220 Schulräume, die über eine fest verbaute mechanische Lüftungsanlage verfügen.
Erste Beigeordnete versprach, Gutachten zu versenden
Bettina Brennenstuhl, die Erste Beigeordnete der Stadt, hatte das wohl bereits während der Ratssitzung geahnt. Sie hatte gesagt, niemand solle „zu viel erwarten“ von dem besagten Gutachten. Der Gutachter habe lediglich eine Stichprobe der Klassenräume überprüft, die die ZGL (Zentrale Gebäudewirtschaft Lünen) selbst in Gänze auf ihre Lüftungsmöglichkeiten hin untersucht habe. Dass es sich dabei nur um die Klassen handelte, die bereits über eine Lüftungsanlage verfügen und damit gar keinen Bedarf an mobilen Lüftungsanlagen haben, sagte sie nicht. Aber sie machte ein Versprechen: dass dieses Gutachten versendet würde. Bei den Fraktionen ist es aber bislang (Stand: 14.10.) nicht angekommen.
Die Redaktion darf das Papier aus Gründen des Urheberschutzes nicht komplett veröffentlichen, sondern nur daraus zitieren. Die wichtigsten Ergebnisse daraus hier noch einmal im Überblick.
? Wie aktuell ist das Gutachten? Es stammt aus dem Winter 2020: die ältesten Angaben vom 24. November 2020, die jüngsten vom 7. Januar 2021.
? Sind die Aussagen damit immer noch aktuell? Die Aussagen über die mechanische Lüftungsanlagen und die mögliche zusätzliche Fensterlüftung dürften nichts an ihrer Aktualität verloren haben, etwas anderes dagegen längst: „Es sollte jedoch bedacht werden, dass eine gute Belüftung nicht zwangsläufig vor einer Infektion schützt“, heißt es auf jeder einzelnen der 26 Einzelbegutachtungen sowie im allgemeinen Fazit. Und: „Es liegen auch noch keine wissenschaftlichen Untersuchungen vor, dass eine gute Belüftung das Infektionsrisiko bei Covid 19 nachhaltig beeinflusst“ - eine überraschende Aussage, auch zu diesem Zeitpunkt.
Denn bereits seit dem 16. August 2020 ist auf der Homepage des Bundesumweltamtes zu lesen: „Regelmäßiges Lüften durch Stoß- und Querlüften oder über Lüftungstechnik in den Räumen kann das Risiko einer Infektion mit SARS-CoV-2 deutlich reduzieren.“ Inzwischen liegen viele Studien vor, die den Zusammenhang belegen. Unter anderem hatte der Bonner Virologe Hendrik Streeck belegt, wie schlechte Belüftung den ersten großen Corona-Ausbruch im Frühjahr 2020 bei einer Karnevalssitzung in Heinsberg ausgelöst hatte.
? Welche Räume hat der Gutachter geprüft? Grundsätzlich handelt es sich bis auf zwei Ausnahmen (Turnhalle am Heikenberg und Turnhalle Gottfried-Schule) ausschließlich um Räume mit raumlufttechnischen Anlagen: also fest verbauten Lüftungsanlagen oder Klimaanlagen. Es liegen Stellungnahmen vor über eine Kita (Brambauer). 13 Sporthallen, die Geschwister-Scholl-Schule, den Altbau der Kardinal-von-Galen-Schule, der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule (Aula, Mensa, Lehrküche, naturwissenschaftliche Räume und Nebenräume), der Aula der Realschule Brambauer, das Forum und die naturwissenschaftlichen Räume der Ludwig-Uhland-Realschule, einem Chemieraum des Gymnasiums Altlünen sowie den Klassenräumen der Lüserbachschule und der Viktoria-Grundschule.

Ein mobiler Luftfilter: So sehen die begehrten Geräte aus. Das regelmäßige Lüften machen sie aber nicht überflüssig. Bislang gibt es solche Geräte nicht in Lüner Schulen. © picture alliance/dpa
Wie groß ist der Anteil der untersuchten Räume am Gesamtbestand? Klein. Die Stadt Lünen ist Schulträgerin von 25 Schulen. Besucht hat der Gutachter zwar acht Schulen (zusätzlich zu den Turnhallen), aber nur in drei dieser Schulen fiel der Fokus auf die Klassenräume und nicht auf Spezialräume. Das war bei der Geschwister-Scholl-Schule, der Viktoria- und der Lüserbachschule der Fall. Um wieviele Klassenräume es sich dabei handelt, ist nicht aus den Unterlagen zu entnehmen: aber in jedem Fall nur ein Bruchteil der Insgesamt 680 Klassenräume in der Stadt.
? Was hat der Gutachter kontrolliert? Die ausreichende Belüftung. Dabei ging es darum, ob Fenster- und Querlüftung möglich sind. Denn das ist trotz Belüftungsanlage nötig. Außerdem hat der Gutachter in seiner Stellungnahme Tipps gegeben zur Einstellung der jeweiligen Anlage (zum Beispiel: „CO2-Sensoren kalibrieren“ oder „Absenkung der CO2-Grenzwerte“) und zur Nutzung der Räume („bei Klassenwechsel eine Schulstunde ohne Betrieb“ oder „Anschaffung von CO2-Ampel“).
? Gibt es untersuchte Räume, die durchgefallen sind? Ja: die beiden Sporthallen ohne mechanische Lüftungsanlage (Schule am Heikenberg und Matthias-Claudius-Schule/Gottfried-Schule). In beiden Fällen rät der Gutachter „von einer Nutzung mit Schulsport unter den jetzigen Coronabedingungen ab“. Fensterlüftung ist dort nur bedingt möglich, Querlüftung gar nicht.
? Sind die beiden Turnhallen immer noch geschlossen? „Die beiden Turnhallen sind von Dezember 2020 bis Mai 2021 außer Betrieb gewesen“, schreibt Stadtsprecher Knoll auf Anfrage. Die ZGL habe aber inzwischen „für entsprechende Lüftungsmöglichkeiten gesorgt und vorhandene Ventilatoren in den Turnhallen aktiviert“.
? Gibt es also gar keine Aussagen zu der Mehrheit der Klassenräume: denen ohne mechanische Lüftung? Doch, es gibt eine allgemeine Aussage: den Verweis auf das Umweltbundesamt. Dazu schreibt der Gutachter „Bei kühlen Außentemperaturen sollte eine bedarfsgerechte Lüftung erfolgen, um eine Auskühlung der Klassenräume entgegenzuwirken.“ Das Bundesumweltamt selbst empfiehlt: „Während des Unterrichts wird alle 20 Minuten mit weit geöffneten Fenstern gelüftet. (...) Je größer die Temperaturdifferenz zwischen innen und außen ist, desto effektiver ist das Lüften. Daher ist bei kalten Außentemperaturen im Winter ein Lüften von ca. 3-5 Minuten ausreichend.“ Wie damit der Auskühlung entgegengewirkt werden kann, verraten weder Gutachter noch Behörde.
? Sagt der Gutachter auch etwas zu dem aktuellen Streitthema: Mobile Luftfilter anschaffen oder nicht? Ja, dazu gibt es eine Aussage vom 13. Dezember 2020: „Eine Anschaffung von Luftreinigungsgeräten ist meines Erachtens nur dann sinnvoll, wenn wechselndes Klientel einen Raum nutzt: zum Beispiel Computerräume, NTW-Räume, Bürgerbüro, KFZ-Zulassungsstelle, Arztpraxen, Lehrerzimmer etc..“ Die Aussage bezüglich der Klassenräume dürfte aktuell als strittig gelten - insbesondere vor dem Hintergrund, dass im November die Maskenpflicht in den Klassen enden soll: „In Klassenräumen werden diese Geräte keine Infektionen verhindern“, schreibt der Gutachter, „da die Abstände und die Aufenthaltsdauer keinen ausreichenden Schutz darstellen.“
Leiterin des Medienhauses Lünen Wer die Welt begreifen will, muss vor der Haustür anfangen. Darum liebe ich Lokaljournalismus. Ich freue mich jeden Tag über neue Geschichten, neue Begegnungen, neue Debatten – und neue Aha-Effekte für Sie und für mich. Und ich freue mich über Themenvorschläge für Lünen, Selm, Olfen und Nordkirchen.
