Saisonende verlegt: DFB nimmt Änderungen der Spielordnung vor
Fußball
Der DFB hat die größten Änderungen der Spielsatzung in seiner Geschichte beschlossen. Damit macht er den Weg frei für eine Entscheidung der Länderverbände über den weiteren Saisonverlauf.

Die Fußballer könnten in dieser Saison nochmal auf dem Platz stehen - bisher ist das noch ungeklärt. © Jura Weitzel
Als Reaktion auf die andauernde Corona-Pandemie hat der DFB einige Änderungen in seiner Satzung vorgenommen. Dazu gehören unter anderem auch Anpassungen von Fristen, um den Länderverbänden die Möglichkeit zu geben, die Saison in den Amateurligen zu verlängern.
Bisher galt außerdem der Grundsatz, dass in einer Saison jeder gegen jeden in Hin- und Rückrunde antritt – bei wechselseitigem Heimrecht. Meister ist die Mannschaft, die nach Durchführung aller Spiele die meisten Gewinnpunkte erzielt hat. Absteiger sind die Mannschaften mit den wenigsten Gewinnpunkten.
Sollte jedoch ein Wettbewerb in der aktuellen Saison 2019/2020 aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht zu Ende gespielt werden, können die Mitgliedsverbände abweichende Regelungen beschließen – unter anderem zur Regelung von Auf- und Abstieg oder beispielsweise einer möglichen Nichtwertung der Saison.
Allerdings besteht auch jetzt noch die Chance, dass die aktuelle Spielzeit zu Ende gespielt wird. Auch dafür hat der DFB an seinen Regelungen geschraubt. In der Regel beginnt ein Spieljahr im Fußball am 1. Juli und endet mit dem 30. Juni des folgenden Jahres.
Jetzt sind Abweichungen möglich, sofern Spielansetzungen über den 30. Juni 2020 hinaus notwendig sein sollten, um das Spieljahr sportlich abschließen zu können. Auch der Beginn des Spieljahres 2021/2022 kann entsprechend angepasst werden.
Und auch zu den Wechselfristen gibt es einige Neuerungen. Normalerweise gilt, dass Amateure, die mindestens sechs Monate kein Spiel bestritten haben, den Verein wechseln können, ohne dass es dafür der Zustimmung des abgebenden Klubs bedarf.
Zum Schutz der Klubs können die zuständigen Regional- und Landesverbände nun festlegen, dass Zeiträume, in denen aufgrund der Corona-Pandemie kein Spielbetrieb durchgeführt werden konnte, bei der Berechnung des Sechs-Monats-Zeitraums nicht berücksichtigt werden.
Ebenfalls interessant für die Vereine: Der DFB hat auch bei einer möglichen Insolvenz eine Änderung auf den Weg gebracht. Stand ein insolventes Amateurteam zuvor immer direkt als Absteiger fest, kann dies nun abweichend geregelt werden.