Wir erklären die neuen Corona-Regeln für die Sportwelt

Coronavirus

Welche Regeln gelten nun für Sportler? Im Kreis Coesfeld gibt es andere Bestimmungen als im Kreis Unna - hier darf das Sportangebot ab Montag weiter nur unter freiem Himmel stattfinden.

Selm

, 10.05.2020, 20:08 Uhr / Lesedauer: 2 min
Die Nordkirchener Tennisanlage mit einer Drohne aufgenommen. Hier darf wieder Sport getrieben werden.

Die Nordkirchener Tennisanlage mit einer Drohne aufgenommen. Hier darf wieder Sport getrieben werden. © Patrick Fleckmann

Auf einen ersten Lockerungsschritt am 7. Mai für die Sportler folgt am 11. Mai ein zweiter. Doch so langsam wird es unübersichtlich, welches Verhalten richtig ist, welches verboten bleibt. Die Verunsicherung unter den Aktiven ist dementsprechend gewachsen. Was ist nach den ersten beiden Lockerungsschritten wo nun erlaubt? Welche Regeln gelten? Und was bleibt verboten? Ein Überblick.

? Welche Sportarten dürfen wieder ihren Sport ausüben?

Es ist das vielleicht größte Missverständnis der Lockerungsmaßnahmen: Alle Sportler dürfen Sport treiben, wenn der Sport draußen, kontaktfrei, mit Abstand und unter Einhaltung von Hygienebedingungen und -konzepten passiert. Ausdrücklich beschränken sich Öffnungen nicht auf Sportarten. Das heißt nicht, dass Fußballer keinen Sport treiben dürfen. Sie dürfen eben nur keine Zweikämpfe machen, dürften aber durchaus wieder Fitnessübungen machen und laufen. „Grundsätzlich gilt immer das, was in der Corona-Schutzverordnung steht“, sagt NRW-Staatssekretärin Andrea Milz.

? Was haben die 1,5 Meter Abstand damit zu tun?

Das Oberthema, so hat es Milz am Donnerstag erläutert, ist das Abstandsgebot von 1,5 Metern. Ist dieser Abstand gegeben, darf Sport getrieben werden. In der Verordnung steht wörtlich: „Beim kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im öffentlichen Raum sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) sicherzustellen.“

? Darf Hallensport betrieben werden?

Ja, ab dem 11. Mai ist auch Hallensport wieder möglich. Aber: Nur Hallensport, wenn er die Corona-Schutzverordnung erfüllt. Handballer zum Beispiel dürfen Technik trainieren, müssen Hygienestandards einhalten. Dann ist Handball auch erlaubt, nur eben nicht so, wie die Handballer ihn normalerweise gewöhnt sind - mit Rangeln, Raufen, Halten und Klammern. „Mit Körperkontakt fällt alles unter den 30. Mai“, so Milz, „alles in voller Gänze“ aufzumachen, könne man nicht erwarten.

Es müssen Spielformen her, die Hygienestandards einhalten. Man müsse kreativer werden in den Sportarten, sagt Milz. Der Deutsche Handballbund hat zum Beispiel ein Positionspapier mit einem Acht-Punkte-Plan vom autonomen Training zum Wettkampfbetrieb herausgegeben. Solche Informationen finden sich auf zahlreichen Websites der nationalen Verbände und Landesverbände.

? Wie groß dürfen Gruppen sein?

Darauf gibt es keine pauschale Antwort, weil es auch von dem verfügbaren Platz der Gruppe und den Abstandsregeln abhängt. Auch hier gilt: 1,50 Meter in alle Richtungen. Grundsätzlich müssen auch besondere Ausführungsbedingungen eingehalten werden. Nach oben hin gibt es bei Gruppengrößen keine Grenzen, wenn die Regeln eingehalten werden. Je mehr Quadratmeter Sportfläche, desto mehr Personen können an einem Sportangebot teilnehmen. Zuschauer sind nicht vorgesehen.

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? Wer ist verantwortlich, die Corona-Regeln einzuhalten?

Der Veranstalter sind verantwortlich, dass er Angebote schafft, die mit der Corona-Schutzverordnung vereinbar sind. Teilnehmer sind darüber hinaus verantwortlich, alle Regeln auch einzuhalten.

? Wie sehen Hygienemaßnahmen aus?

Kabinen und Duschen bleiben geschlossen. Selbstverständlich ist, umgezogen zum Sportangebot zu kommen und den erforderlichen Abstand einzuhalten. In vielen Sportarten gibt es präzise Angaben über Desinfektion von Sportgeräten und Sonderbestimmungen zum Spiel. Im Tischtennis sollen Bälle zum Beispiel regelmäßig desinfiziert werden, nur der eigene Schläger benutzt werden, Seitenwechsel sind nicht vorgesehen. Die Maßnahmen sind aber für jede Sportart unterschiedlich und können bei jeweiligen Verbänden eingesehen werden.

? Was gilt im Kreis Coesfeld?

Für den Kreis Coesfeld gelten aufgrund des Ausbruchs bei Westfleisch die Öffnungen, die für den 11. Mai geplant waren, nicht. Sporthallen müssen zu bleiben, auch Fitnessstudios bleiben eine weitere Woche geschlossen. Sportanlagen unter freiem Himmel dürften seit dem 7. Mai geöffnet bleiben oder öffnen. Informationen dazu gibt es im Amtsblatt des Kreises Coesfeld.

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