Bußmann kritisiert die Corona-Schutzverordnung: „Vereine im Unklaren“

© Sebastian Reith

Bußmann kritisiert die Corona-Schutzverordnung: „Vereine im Unklaren“

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Der Vereinschef des SuS Olfen geht mit der neuen Fassung der Verordnung hart ins Gericht. Er wünscht sich verständlichere Regeln und mehr Klarheit, wie die Schutzverordnung umzusetzen ist.

Olfen

, 01.06.2020, 19:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die Kritik an den neuen Corona-Lockerungen für die Sportwelt ist groß. Präsidiumsmitglieder des Fußball- und Leichtathletikverbandes Westfalen (FLVW) rieten den Fußballvereinen jüngst davon ab, mit Körperkontakt zu trainieren, und empfehlen damit auf Umwegen, weiter große Teile der Fassung der Corona-Schutzverordnung vom 11. Mai anzuwenden. Auch aus Olfen kommt Kritik.

Bernhard Bußmann, Vorsitzender des SuS Olfen und Chef des Verbands-Leichtathletik-Ausschusses, stört sich vor allem an der Ausarbeitung und der Handhabung der Richtlinien. „Entsprechende Diskussionen entstehen, im Übrigen bundesweit, mittlerweile dadurch, dass ‚die Politik‘ mit bestenfalls rudimentärem Halbwissen zu den Spezifika im Sport Dinge raushaut, die fern der Realitäten sind und darüber hinaus sich selber innerhalb der Verordnungen am laufenden Band widersprechen“, sagt Bußmann.

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Ein Problem sei, dass nicht nur in den Bundesländern unterschiedliche Vorgaben existieren, sondern innerhalb des Landes NRW auch noch diverse unterschiedliche Regeln zwischen Kreis- und Stadtgrenzen vorkommen. „Für die Leichtathletik kann ich sagen, dass in Münster die Plätze der Uni alle gesperrt sind, während in Dortmund schon wieder überlegt wird, wie man Sportfeste machen kann“, sagt Bußmann, „das ist einfach nicht schlüssig.“

Hinweise und Erklärungen fehlen Bernhard Bußmann

Problematisch findet Bußmann, dass nach der neuen Verordnung vom Mittwoch keine weiteren Hinweise mehr kamen. Neben der eigentlichen Verordnung wünscht sich Bußmann eine „Durchführungsverordnung, die mehr erklärt“, wie er sagt.

Ein Widerspruch, den Bußmann für sich ausgemacht hat: Wettbewerbe im Freien sind zwar mit einem Hygiene- und Infektionsschutzkonzept möglich, Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen seien aber bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt. Bis auf ein Erklärvideo von Staatssekretärin Andrea Milz hat das Land bisher keine weiteren Informationen veröffentlicht.

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Bußmann sieht sich deswegen mit Definitionsfragen konfrontiert: Was ist mit „Wettkampfbetrieb“, „Wettkampf-/Leistungssport“, „Freizeit- und Breitensport“ und „Wettbewerben“ in der Verordnung wirklich gemeint? Bußmann selbst verankert seine Sportart, die Leichtathletik, auch klar im Leistungssport und nicht dem Freizeit- und Breitensport zugehörig. Die Behörden aber unterschieden zuletzt aber vornehmlich nach Lockerungen für Berufssport und Nicht-Berufssport, mit dem der Freizeit- und Breitensport gemeint ist.

Für Veranstaltungen sind die Konzepte zu kompliziert

Bußmann: „So werden die Vereine im Unklaren gelassen. Bei Schlussfolgerungen interpretiert jeder etwas anders hinein und das ist gefährlich. Das ist alles nicht zu Ende gedacht.“ Er lese aus der Verordnung heraus, dass auch die Durchführung eines Hammerwurfmeetings in Olfen wieder unter Auflagen zulässig sei. „Aber das Konzept ist dafür so umfangreich. Da stehen Aufwand und Nutzen ja in keinem Verhältnis.“

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Bußmanns Kritik bezieht sich auch die Kennzeichnung einer Sportveranstaltung: Während Sportfeste verboten sind, würden Landesverbände „Leistungstests“ in mehreren Disziplinen durchführen, die wie ein Sportfest aussehen und den Charakter haben, aber nicht so heißen.

Auch die hohe Dynamik der Lockerungen sorgt für Stress. Bestehende Hygienekonzepte hat der Verein wieder umgeschrieben, zulässige Personanzahl pro Gruppe vergrößert. Und in zwei Wochen sind schon nächste Änderungen zu erwarten. Konzepte dürften dann wieder groß überarbeitet werden.

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