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Während Amateure einmal geimpft sein müssen, dürfen Profis ungeimpft Sport treiben: Warum?
Sport
Es wird immer schwerer für Sportvereine, den Überblick zu behalten, wer spielen darf und wer nicht. Bei den Profis dürfen Ungeimpfte weiter Sport treiben. Ganz anders als bei den Amateuren.
Die Schlinge zieht sich für ungeimpfte Amateursportler immer weiter zu. Wer in NRW nicht mindestens einmal geimpft ist, darf weder am Training noch am Spielbetrieb teilnehmen. Das zählt seit der aktuellen Coronaschutzverordnung. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hatte erklärt, dass die Zeit vorbei sei, dass Ungeimpfte sich für den Amateursport mit einem PCR-Test freitesten können. Sie hätten genügend Zeit gehabt, sich impfen zu lassen.
Aktuell zählt im Amateursport, dass du geimpft oder genesen sein muss, willst du im Verein Sport treiben. Eine Ausnahme gibt es. Wer nur einmal geimpft ist, darf mit einem negativen PCR-Test trotzdem seinem Hobby in NRW nachgehen. Es wäre dann ein teures Hobby, denn PCR-Tests sind nicht kostenlos. Sportler müssen also zwischen 40 und 80 Euro berappen, um an einem Training oder einem Spiel teilnehmen zu dürfen. Der negative PCR-Test darf nicht älter als 24 Stunden alt sein.
Auch für Genesene gibt es jetzt Einschränkungen. Seit der vergangenen Woche zählt man nur noch für drei Monate als genesen, zuvor waren es für sechs Monate. Das zählt rückwirkend, sodass einige Sportler wieder aus der Masse der möglichen Mannschaftssportler herausgefallen sind.
Es gibt eine weitere Gruppe, die herausgefallen ist. Und zwar die der durch Johnson & Johnson Geimpften. Wer einmal mit Johnson & Johnson geimpft ist, zählt nicht mehr als komplett immunisiert. Das bedeutet für Amateursportler, dass sie nicht mehr ihren Sport im Verein ausüben dürfen, weder beim Training noch während er Spiele, außer sie zeigen einen negativen PCR-Test vor.
Impfbereitschaft soll steigen
All diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass die Impfbereitschaft weiter steigt, auch unter den ungeimpften Sportlern. Wollen die Amateure weiter mit ihren Freunden und Teamkameraden Sport treiben, müssen sich impfen lassen. So soll die Impfquote gesteigert werden, damit vielleicht doch noch irgendwann die Herdenimmunität erreicht wird.
Ein Eintrag in der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW überrascht auf den ersten Blick. Unter Paragraph 4 Punkt 2.4 ist zu lesen, dass für Amateure bis zur zweiten Impfung ein negativer PCR-Test ausreichend ist, um weiter Sport zu treiben. Dann kommt der Zusatz, dass „für Berufssportlerinnen und Berufssportlern sowie für Teilnehmende an berufsvorbereitenden Sportausbildungen gilt diese Übergangsregelung bis zu einer bundesgesetzlichen Regelung auch ohne den Nachweis einer ersten Impfung.“ Also dürfen Berufssportler weiter ungeimpft ihren Sport ausüben, müssen aber einen negativen PCR-Test vorweisen.
„Eingriffe im Hinblick auf das Grundrecht der freien Berufsausübung sind grundsätzlich verfassungsrechtlich schwerwiegender als Eingriffe im Freizeitbereich“, schreibt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
„Für die Berufsausübung insgesamt hat der Bundesgesetzgeber daher die sog. 3-G-Regel vorgegeben; nur in Berufen der Gesundheitsbranche ist eine Impfpflicht gesetzlich verankert. In Umsetzung dieses Grundgedankens und um der Frage einer weiteren Ausgestaltung der Impfpflicht nicht vorzugreifen, ist für die Berufssportler nach wie vor die Ausübung ihres Berufes mit einem Test möglich“, heißt es weiter.
Wegen der grundsätzlich höheren Infektionsgefahr beim Sport, der sich auch durch die strengeren Regelungen beim Sport im Rahmen der Verordnung zeige, ist hier immer ein PCR-Test erforderlich, so das Ministerium.