Keine Isolation-Anordnung mehr vom Gesundheitsamt: Wie können Vereine noch Spiele absagen?

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Keine Isolation-Anordnung mehr vom Gesundheitsamt: Wie können Vereine noch Spiele absagen?

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Neue Coronaregeln bedeuten für die Amateurfußballer immer wieder neue Hürden. Nicht jeder Infizierter bekommt mehr eine Isolation-Anordnung. Wie können Spiele jetzt noch abgesagt werden?

Dortmund

, 27.01.2022, 04:55 Uhr / Lesedauer: 1 min

Der Staat setzt aktuell auf Selbstquarantäne. Ist der offizielle Schnelltest positiv, muss sich die Person selbstständig in Quarantäne begeben. Das Gesundheitsamt schickt nicht mehr zwangsläufig eine Isolation-Anordnung. Nur noch priorisierte Gruppen bekommen nach einem positiven Schnelltest die Chance auf einen bezahlten PCR-Test. So sollen Gesundheitsämter und Labore entlastet werden.

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Aber wie gehen die Vereine damit um. Bislang durfte zum Beispiel in Westfalen ein Fußballspiel abgesagt werden, wenn sich drei Spieler eines Teams in Quarantäne befinden. Der Klub musste sich dann beim Staffelleiter melden und ihm die Bescheide des Gesundheitsamts nach den positiven PCR-Tests zukommen lassen. Der Staffelleiter sagte daraufhin die Begegnung ab.

Der Weg ist jetzt nicht mehr möglich. Die meisten Fußballer gehören nämlichen nicht zu priorisierten Gruppen, die nach einem positiven Schnelltest einen PCR-Test machen dürfen. Somit gibt es nicht zwangsläufig eine Quarantäneverordnung für den Infizierten vom Gesundheitsamt.

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Manfred Schnieders, Vizepräsident Amateurfußball im FLVW, ist dieses Problem bewusst. „Wir haben auch schon eine neue Lösung“, erklärt er. Die Vereine sollen zeitnah darüber informiert werden. „Natürlich dürfen Vereine uns jetzt nicht mitteilen, dass Schnelltests, die die Spieler zuhause gemacht haben, positiv waren. Das zählt nicht“, sagt Schnieders.

Der korrekte Weg

Dann erklärt er den korrekten Weg. „Es zählt nur die positive Bescheinigung eines offiziellen Schnelltests. Den bekommt ja jeder, der sich in einer Apotheke oder in einem Testzentrum hat testen lassen“, sagt Schnieders. Älter als sieben Tage dürfen die positive Ergebnisse am Spieltag nicht sein, denn am siebten Tag dürfen Erwachsene, die symptomfrei sind, sich mit einem negativen Bürgertest freitesten.

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