
© Patrick Schröer
Verrückte Regel: Spieler dürfen nach dem 1. Mai noch zwischen Erster und Zweiten pendeln
Amateurfußball
Die Amateurfußball-Saison 2021/22 befindet sich auf der Zielgeraden. Für die Klubs gilt es in dieser Phase bloß keine Fehler zu machen. Dabei birgt eine Frage mitunter riesiges Konfliktpotenzial.
Nachdem die Spielzeit in den vergangenen zwei Jahren Corona-bedingt abgebrochen werden musste, kann die Saison 2021/22 nun wahrscheinlich zu Ende gespeilt werden. Damit findet auch die „1. Mai-Regel“ wieder Anwendung. Deren Brisanz wurde nun bei einem Lüner Verein deutlich: Dort hatte ein Spieler zunächst für die Erste getroffen und zwei Tage später ein Schützenfest bei der Zweiten folgen lassen. Die heikle Frage: Unter welchen Voraussetzungen dürfen Spieler überhaupt in beiden Mannschaften kicken?
Weil die aktuelle Spielzeit wieder über den 1. Mai hinaus fortgesetzt werden kann, gibt es für den Zeitraum bis zum Ende der Saison konkrete Vorgaben. Da das Datum in diesem Jahr allerdings auf einen Sonntag fiel, wurde der 30. April vom Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) festgelegt.
Seit dem 30. April gilt nun, dass Spieler, die zu diesem Zeitpunkt der höheren Mannschaft angehörten, in den nachfolgenden Punkt- und Entscheidungsspielen der unteren Mannschaft nicht mehr eingesetzt werden dürfen.
Eine Ausnahme kann nur gemacht werden, wenn ein Kicker mindestens sechs Wochen vor dem 30. April keine Partie für die Erste bestritten hat. Wird dagegen verstoßen, drohen den Vereinen drastische Punktabzüge.
Spieler des BV Brambauer durfte für beide Teams auflaufen
Nun sorgte ein Spieler des BV Brambauer für Aufsehen. Denn Sören Dvorak schoss am Freitag (6. Mai) erst für die Bezirksliga-Mannschaft gegen DJK TuS Körne ein Tor. Am Sonntag (8. Mai) traf er dann dreifach für die Zweite der Lüner in der Kreisliga. War das erlaubt? Die Antwort vom Dortmunder Kreisfußball-Ausschuss: Ja, war es sehr wohl.

Sören Dvorak (l.) traf für die erste Mannschaft des BV Brambauer und zwei Tage später auch noch für die Reserve. © Günther Goldstein
Zwar dürfen Spieler aus den höheren Mannschaften durch die „1. Mai Regel“ nicht mehr in die Reserve gehen – Kicker der Zweiten aber umgekehrt sehr wohl noch in der Ersten aushelfen.
Daher erklärt der stellvertretende Vorsitzende des Kreis-Ausschusses Volker Schneeloch: „Maßgebend ist die Mannschaft, für die der Spieler am 30. April spielberechtigt war. In dem Fall wurde alles geprüft und vom zuständigen Staffelleiter für richtig empfunden“, sagt Schneeloch.
Schutzfrist entfällt – aber nur für die nächst höhere Mannschaft
Das bedeutet im Klartext: Da Sören Dvorak am 30. April offiziell dem Kader von Brambauers A-Liga-Team angehörte, durfte er für beide Mannschaften auflaufen. „Wenn er zu diesem Zeitpunkt Spieler der Zweiten war, darf er nun freizügig hin und her wechseln. Die Fünf-Tage-Frist verfällt“, sagt Schneeloch.
Die sogenannte Schutzfrist, nach der ein Spieler erst fünf Tage nach seinem Einsatz zwischen der unteren und der höheren Mannschaft hin und her wechseln darf, gilt in diesem Zeitraum dann also auch nicht mehr.
Eine Einschränkung gibt es allerdings und die gilt dann auch im Fall von Sören Dvorak: Es darf nur zwischen der nächst höheren Mannschaft gependelt werden. Einsätze für die Erste, Zweite und Dritte sind somit ausgeschlossen.
Ist passionierter und aktiver Sportler aus dem schönen Bergischen Land und seit 2011, ursprünglich wegen des Studiums, im Ruhrgebiet unterwegs. Liebt die Kommunikation mit Menschen im Allgemeinen und das Aufschreiben ihrer Geschichten im Speziellen.
