Gelbe und Rote Karten für Teamoffizielle: Wofür Trainer ab sofort hinter die Bande müssen

Neue Fußball-Regeln

Die neuen Fußball-Regeln sorgen für Aufregung. Viele Trainer wissen gar nicht, was sie dürfen und was nicht. Der DFB hat jedoch klare Anweisungen in den Fußballregeln hinterlassen.

Dortmund

, 01.08.2019, 10:20 Uhr / Lesedauer: 2 min
Kamil Bednarski vom BSV Schüren ist an Gelbe Karten gewöhnt. Die Dortmunder Trainer dagegen noch nicht.

Kamil Bednarski vom BSV Schüren ist an Gelbe Karten gewöhnt. Die Dortmunder Trainer dagegen noch nicht. © Folty

Dass Trainer und Teamoffizielle seit dem 1. Juli Gelbe und Rote Karten sehen können, ist den meisten bekannt. Aplerbecks Co-Trainer Dave Marnold war beim Hecker-Cup einer der Ersten. Dass sie nach einer Roten Karte - wie Spieler - mindestens ein Spiel gesperrt werden, sorgt für Unmut. Dass es in Zukunft sogar Sperren nach drei Gelben Karten geben könnte, finden eigentlich alle schlecht.

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Doch wofür können Trainer, Co-Trainer und Betreuer eigentlich den Gelben oder Roten Karton sehen? Der DFB hat klare Anweisungen an seine Schiedsrichter gegeben. Das sind sie:

Ermahnungen werden bei folgenden Vergehen ausgesprochen

  • Betreten des Spielfelds in respektvoller/nicht konfrontativer Art und Weise
  • unterlassene Kooperation mit einem Spieloffiziellen (z. B. Missachtung einer Anweisung/Aufforderung eines Schiedsrichterassistenten oder des vierten Offiziellen)
  • kleinere Auseinandersetzung (mit Worten oder Handlungen) bezüglich einer Entscheidung
  • gelegentliches Verlassen der eigenen technischen Zone ohne weiteres Vergehen

Verwarnungungen - also Gelbe Karten - gibt es bei folgenden Vergehen

  • eindeutiges/wiederholtes Verlassen der eigenen technischen Zone
  • Verzögerung der Spielfortsetzung durch sein Team
  • absichtliches, aber nicht konfrontatives Betreten der technischen Zone des gegnerischen Teams
  • Protestieren durch Worte oder Handlungen, einschließlich:
    • Werfen/Treten von Trinkflaschen oder anderen Gegenständen
    • eindeutig respektlose Gesten gegenüber einem oder mehreren Spieloffiziellen (z. B. sarkastisches Klatschen)
  • Betreten des Schiedsrichter-Videobereichs (SVB)
  • übermäßiges/wiederholtes Fordern einer gelben oder roten Karte
  • übermäßiges Anzeigen des TV-Zeichens für eine Videoüberprüfung
  • provozierende oder aufhetzende Gesten oder Handlungen
  • wiederholtes ungebührliches Verhalten (einschließlich wiederholter ermahnungswürdiger Vergehen)
  • respektloses Verhalten gegenüber dem Spiel

Feldverweise - also Rote Karten - werde bei folgenden Vergehen gezeigt:

  • Verzögerung der Spielfortsetzung durch das gegnerische Team (z. B. durch Nichtfreigabe des Balls, Wegspielen des Balls, Behinderung der Bewegung eines Spielers)
  • absichtliches Verlassen der eigenen technischen Zone, um:
    • gegenüber einem Spieloffiziellen zu protestieren oder sich bei diesem zu beschweren
    • zu provozieren oder aufzuhetzen
  • Betreten der technischen Zone des gegnerischen Teams in aggressiver oder konfrontativer Art und Weise
  • absichtliches Werfen/Treten von Gegenständen auf das Spielfeld
  • Betreten des Spielfelds, um:
    • einen Spieloffiziellen zur Rede zu stellen (einschließlich während der Halbzeitpause und nach Spielende)
    • das Spiel, einen Gegner oder einen Spieloffiziellen zu beeinflussen
  • Betreten des Video-Überprüfungsraums (VÜR)
  • physisches oder aggressives Verhalten (einschließlich Spucken oder Beißen) gegenüber gegnerischen Spielern, Auswechselspielern oder Teamoffiziellen, Spieloffiziellen, Zuschauern oder anderen Personen (z. B. Ballkinder, Sicherheits- oder Wettbewerbspersonal)
  • zweite Verwarnung im selben Spiel
  • anstößige, beleidigende oder schmähende Äußerungen und/oder Gesten
  • Einsatz unzulässiger Elektro- oder Kommunikationsgeräte und/oder ungebührliches Verhalten aufgrund des Einsatzes solcher Geräte
  • Tätlichkeit

Wenn Gegenstände (auch Bälle!) geworfen werden kann der Schiedsrichter zwischen zwei Arten des Vergehens unterscheiden:

  • rücksichtsloses Vergehen: Verwarnung - also Gelb - für den Täter wegen unsportlichen Betragens
  • übermäßig hartes Vergehen: Feldverweis - also Rot - für den Täter wegen einer Tätlichkeit

Hier geht‘s zu den Fußball-Regeln beim DFB als pdf-Datei.

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