Vereinsheim des VfL RW Dorstn

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Gleich zwei rote Rosen für Dorsten

rnNRW-Förderprogramm

Nach einigen Wochen ohne positiven Bescheid gab es für Dorstens Sportvereine in dieser Woche gleich zwei „rote Rosen“ von der Staatskanzlei der Landesregierung in Düsseldorf.

Dorsten

, 10.03.2021, 12:30 Uhr / Lesedauer: 1 min

15 Anträge hatten Dorstens Sportvereine im NRW-Förderprogramm „Moderne Sportstätten 2022“ auf den Weg gebracht. Bis Dienstag waren nur zwei davon bewilligt worden, und allmählich scharrte der ein oder andere Vereinsvertreter schon mit den Füßen. Doch nun gab es aus Düsseldorf gleich für zwei weitere Clubs positive Bescheide.

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Der Verein Schwimmbad Lembeck soll 62.390,00 Euro für das Ersetzen von Glasbausteinen durch Fenster bekommen, der VfL Rot-Weiß Dorsten 26.113,92 Euro für die Sanierung der Außenwände und den Aufbau einer Solaranlage auf dem Dach seines Jugend- und Vereinshauses. Beide Vereine müssen nun noch den Zuwendungsantrag bei der NRW Bank stellen.

Mit den bereits genehmigten Vorhaben des TV Rhade und des BVH Tennis sind dann 161.816,66 Euro des für Dorsten verfügbaren Budgets von 1.019.955,00 Euro bewilligt.

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“Auch in Sachen Antragstellung ist es inzwischen etwas vorangegangen“, teilte der 2. Vorsitzende des Dorstener Stadtsportverbandes Alexander Steffens mit: „Nachdem auch der Luftsportverein die noch notwendigen Unterlagen beigebracht hat, liegen nun 13 von 15 „Priorität 1 – Vorhaben“ der Staatskanzlei in Düsseldorf vor. Bezüglich der Vorhaben 14 und 15 haben Stadt und Vereine nun die noch notwendigen Gespräche aufgenommen bzw. terminiert. Auch für vier der acht „Priorität 2 – Vorhaben“ konnten wir der Staatskanzlei die entsprechenden Anträge bereits vorlegen.“

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Die Düsseldorfer Staatskanzlei bat unterdessen auf Anfrage unserer Redaktion um Verständnis für die Bearbeitungsdauer der Anträge. Bei landesweit mehr als 4000 Interessenbekundungen benötige die Vorprüfung durch die NRW.Bank einen gewissen Zeitrahmen, erklärte Detlef Berthold vom Referat III 2 – Sportstätten. „Hierbei“, so Berthold, „bitte ich auch zu berücksichtigen, dass der Großteil dieser Interessenbekundungen mir erst im Februar bzw. März 2021 zur Vorprüfung vorgelegt wurde.“

Die Anträge würden unverzüglich bearbeitet. Für Unruhe oder Sorge gebe es für die Vereine keine Veranlasung.