Fußball
Nach Roter Karte im Kreispokal oder Westfalenpokal – freie Fahrt für die Liga?
Der Westfalenpokal und Kreispokal sind alle Jahre direkt dem Saisonstart vorgeschaltet. Eine Kardinal-Frage ist daher: Darf ich nach einer Roten Karte am ersten Liga-Spieltag auflaufen? Es ist doch ein anderer Wettbewerb.
Im Jahr 2020 hat der Fußball- und Leichtathletik Verband Westfalen (FLVW) im Regelwerk rund um Feldverweise und Sperren (Rote Karte, Gelb/Rote Karten, 5 Gelbe Karten) aufgeräumt. Ein Schlupfloch wurde geschlossen, indem Sperren anstatt in Tagen und Wochen nunmehr in Spielen gerechnet werden. Das ist während einer Saison und auch saisonübergreifend wichtig.
Wichtig: Wettbewerbe haben einen Rangfolge
Ein anderer Aspekt betrifft Feldverweise im Westfalenpokal und Kreispokal. Denn verbreitet ist die gefühlte Regel, dass man doch nur in dem Wettbewerb gesperrt sei, in dem man zum Beispiel eine Rote Karte gesehen hat.
Aber: So einfach ist es nicht. Das bekommen aktuell jene Kicker zu spüren, die in der ersten Pokalrunde Rot gesehen haben.
Fakt ist: Obwohl ein Spieler eine Rote Karte gesehen hat, kann er für andere Wettbewerbe spielberechtigt sein. Ja, gesperrt ist ein Spieler für den Wettbewerb, in dem die Tat begangen worden ist – und für „ranghöhere Wettbewerbe.“ An rangniedrigeren Wettbewerben darf der Spieler teilnehmen.
Der FLVW hat eine Rangfolge der Wettbewerbe festgelegt. Diese lautet:
1. Meisterschaftsspiele2. Pokalspiele3. Freundschaftsspiele4. TurnierspieleDas bedeutet für Pokal-Rotsünder, dass sie auf jeden Fall am kommenden Meisterschafts-Spieltag nicht auflaufen dürfen – und auch an den Spieltagen danach nicht, abhängig von der Länge der Sperre. Aber: Bei Testspielen und etwaigen Turnieren könnten sie mitwirken.
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