
© Markus Gehring
Nach rassistischer Beleidigung: TuS Wüllen sperrt Spieler länger als Gericht
Juniorenfußball
Vor dem Verbandssportgericht musste sich ein Juniorenspieler des TuS Wüllen verantworten. Wegen rassistischer Beleidigung eines Gegenspielers. Das Urteil ging dem TuS aber nicht weit genug.
Einen dunkelhäutigen Gegenspieler vom SuS Stadtlohn hatte ein A-Juniorenfußballer des TuS Wüllen im Kreispokalspiel am 28. Oktober offenbar rassistisch beleidigt. „Scheiß Neger, geh‘ zurück in dein Land“, soll der Wüllener gesagt haben. Seine Strafe für diese diskriminierende Beleidigung erhielt der Spieler nun vom Verbandsjugendsportgericht.
Zunächst war der Fall an das Kreissportgericht gegangen. Grundlage dafür war ein Sonderbricht des Schiedsrichters, der die Worte des Wülleners selbst nicht gehört, aber zugetragen bekommen hatte. Das Sportgericht leitete die Sache an die nächste Instanz, das Verbandsjugendsportgericht, weiter. Ein üblicher Vorgang in solchen Fällen.
Im schriftlichen Verfahren entschied das Gericht um den Vorsitzenden Wolfgang Diekmann am Mittwoch darauf, den Wüllener „wegen eines in besonderer Weise grob unsportlichen Verhaltens“ mit einer Sperre von acht Wochen (26. November bis 20. Januar) zu belegen. Der Zusatz im Urteil „höchstens für acht Pflichtspiele“ erübrigt sich. Denn zwischen dem Vorfall Ende Oktober und dem 20. Januar würde der Spieler wegen der coronabedingten Saisonunterbrechung wahrscheinlich kein einziges Spiel verpassen.
Verein sperrt Spieler bis Saisonende
Unter anderem diese Tatsache hat der TuS Wüllen zum Anlass genommen, eine vereinsinterne Strafe zusätzlich zu der des Sportgerichts auszusprechen. „Wir haben uns dazu entschlossen, den Spieler bis zum Saisonende für den Spielbetrieb zu sperren“, erklärt Fußball-Abteilungsleiter Werner Kortbuß im Gespräch mit der Münsterland Zeitung. „Zum einen, damit die Sperre vom Verband nicht ins Leere läuft, zum anderen aber auch, um den Spieler zu schützen. Denn wer so ein Urteil auf seiner Spielerkarte hat, für den ist es erst mal nicht leicht.“
Allerdings dürfe der Spieler weiterhin am Training der A-Junioren teilnehmen. „Wir wollen den Jungen nicht verlieren, er soll bei der Mannschaft bleiben“, so Kortbuß. „Sein Verhalten tut ihm unendlich leid, aber wir dulden das nicht und distanzieren uns deutlich von jedweder rassistischen Äußerung. Da müssen wir uns als TuS Wüllen auch committen.“ Dass der Verein den Vorfall sehr ernst nehme, zeige schon die Tatsache, dass diese Entscheidung im Gesamtvorstand getroffen worden sei.
Schon vor der Verhandlung wegen dieser Beleidigung hatte sich das Kreissportgericht mit dem Pokalspiel in Stadtlohn beschäftigt. Ein Betreuer und der Trainer der Wüllener waren zu Ordnungsgeldern von 50 beziehungsweise 100 Euro verurteilt worden, wegen unsportlichen Verhaltens gegenüber dem Schiedsrichter nach der Partie. Offenbar wollten sie diesen daran hindern, einen Sonderbericht wegen der Beleidigung anzufertigen.
Anfang des Jahrtausends von der Nordseeküste ins Münsterland gezogen und hier sesshaft geworden. Als früher aktiver Fußball-, Tennis- und Basketballspieler sportlich universell interessiert und immer auf der Suche nach spannenden Geschichten.
