Symbolfoto: Ein Juniorenfußballer des TuS Wüllen muss sich vor dem Verbandssportgericht verantworten.

© Sascha Keirat

Rassistische Beleidigung? Wüllener Fußballer vor dem Sportgericht

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Vor dem Verbandssportgericht muss sich ein Fußballer des TuS Wüllen verantworten. Er soll einen Gegenspieler rassistisch beleidigt haben. Trainer und Betreuer sollen Ordnungsgelder zahlen.

Wüllen

, 13.11.2020, 17:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Es war eines der letzten Fußballspiele, die vor der Saison-Unterbrechung im Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen ausgetragen worden sind. Das Duell zwischen den A-Junioren des SuS Stadtlohn und des TuS Wüllen am 28. Oktober wirkt aber über diesen Tag hinaus.

Dass Landesligist Stadtlohn einen 3:0-Favoritensieg gegen B-Ligist Wüllen davontragen hatte und in die nächste Runde des Kreispokals eingezogen war, sollte nach dem Schlusspfiff nicht das beherrschende Thema sein. Vieles drehte sich stattdessen um eine Szene aus der Schlussphase der Begegnung.

Wüllener soll dunkelhäutigen Gegenspieler beleidigt haben

„Ein Wüllener Akteur soll einen Stadtlohner Gegenspieler mit dunkler Hautfarbe auf diskriminierende, menschenverachtende Weise mit den Worten ‚Scheiß Neger, geh‘ zurück in den Land’ beleidigt haben. Das hat der Stadtlohner im Anschluss dem Schiedsrichter mitgeteilt, der die Aussagen wohl selbst nicht gehört hatte“, erklärt Bernhard Mathmann, zuständiger Einzelrichter des Kreisjugendsportgerichts Ahaus/Coesfeld.

Nach der Begegnung habe dann der Stadtlohner Trainer den Unparteiischen gebeten, den Sachverhalt im Spielbericht zu vermerken. Als Zeuge für die vermeintliche rassistische Beleidigung wurde ein weiterer Stadtlohner Spieler benannt. Der SuS-Trainer war aber anscheinend nicht der einzige, der nach Spielschluss in die Schiedsrichterkabine kam.

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Ein Betreuer des TuS Wüllen habe den Schiedsrichter lautstark aufgefordert, den Vorwurf gegen seinen Spieler nicht in den Spielbericht aufzunehmen. Den Betreuer belegte das Kreissportgericht jetzt mit einem Ordnungsgeld von 100 Euro. „Das liegt daran, dass er bereits im September wegen ungebührlichen Verhaltens gegenüber dem Schiedsrichter mit einer Gelb-Roten Karte belegt worden war“, erklärt Bernhard Mathmann die Verdoppelung des gängigen Betrages.

TuS-Trainer soll den Schiedsrichter angeschrien haben

Nach dem Betreuer soll auch noch der Trainer des TuS in die Kabine des Spielleiters gekommen sein und diesen angeschrien haben. Das sei im Beisein des Stadtlohner Trainers geschehen, der die Situation gegenüber dem Sportgericht bestätigt habe. Der Wüllener soll wegen unsportlichen Verhaltens gegenüber dem Schiedsrichter, den er offenbar auch schon während des Spiels unsachlich kritisiert hatte, 50 Euro Ordnungsgeld zahlen.

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Während das Sportgericht einen weiteren Wüllener Spieler – ebenfalls wegen unsportlichen Verhaltens gegenüber dem Unparteiischen – mit einem Verweis bedachte, steht dem für rassistische Beleidigung beschuldigten Akteur ein Verfahren vor dem Verbandssportgericht bevor.

„Hier liegt in meinen Augen ein klarer Fall von Diskriminierung in menschenverachtender Weise vor, die auf einem Sportplatz und auch sonst nirgendwo etwas suchen hat“, sagt Bernhard Mathmann. Solche Fälle seien zwingend an die nächsthöhere Instanz weiterzuleiten.