Tim Schäfer aus Herbern hat sich über die dürftige Antwort des Kreises Coesfeld geärgert. Zuvor hatte der 42-Jährige in einem Beschwerdebrief kritisiert, wie man mit ihm im Impfzentrum umgegangen ist.

© Schäfer

Rausschmiss aus Impfzentrum: Tim Schäfer bekommt nur dürftige Entschuldigung

rnImpfung im Kreis Coesfeld

Obwohl er impfberechtigt war, wurde Tim Schäfer aus Herbern am Impfzentrum abgewiesen. Er machte seinem Ärger Luft und legte Beschwerde beim Kreis Coesfeld ein, der mit einer dürftigen Antwort reagierte.

von Andrea Wellerdiek

Herbern

, 25.05.2021, 08:00 Uhr / Lesedauer: 3 min

Tim Schäfer aus Herbern ist erleichtert. Denn er ist mittlerweile geimpft. Dennoch wird der 42-Jährige mit dem Thema Impfen immer eine Situation in Erinnerung behalten, die ihn sehr verärgert hat. Denn obwohl er laut der Regelung des Landes NRW als Kontaktperson seiner schwangeren Frau Johanna impfberechtigt war, wurde er am 9. April vom Impfzentrum in Dülmen auf unangenehme Weise abgewiesen. Er machte seinen Ärger nicht nur gegenüber dieser Redaktion Luft, sondern legte auch eine Beschwerde beim zuständigen Kreis Coesfeld ein.

Mittlerweile hat der Herberner eine Antwort bekommen. Und die fiel dürftig aus, wie Schäfer berichtet. „Auf meine eigentliche Kritik ist man gar nicht eingegangen. Die Rückmeldung war sehr sachlich, auch wenn man gemerkt hat, dass man über meine Anfrage angenervt war.“

Kritik am Umgangston im Impfzentrum Dülmen

Ziemlich deutlich wurde Tim Schäfer schließlich in seiner Beschwerde. Darin kritisierte er unter anderem das Verhalten eines Security-Mitarbeiters und der stellvertretenden Leiterin des Impfzentrums. Nachdem Tim Schäfer nach eigenen Angaben „bestimmend nachgefragt“ habe, wieso er abgewiesen wird, habe die Verantwortliche ihm unterstellt, er würde sich die Impfung erschleichen wollen. „Sie sind nicht impfberechtigt. Ich habe 15 Erlasse hier und das interessiert mich alles nicht. Sie verlassen sofort das Haus“, hat die Verantwortliche sinngemäß laut Tim Schäfer gesagt.

Der Herberner war als Kontaktperson seiner schwangeren Frau zwar impfberechtigt und konnte auch einen Termin im Impfzentrum vereinbaren. Dabei handelt es sich allerdings um eine „Kann“-Regelung. Die Kommunen sind nicht verpflichtet, dieser Personengruppe ein Impfangebot zu machen. Je nach Impfstoff-Kapazität wird in den Kreisen und kreisfreien Städte eine Impfung organisiert, erklärte dazu das Gesundheitsministerium des Landes NRW auf Anfrage.

Herberner erhält in seinen Augen keine vernünftige Antwort

Dass es also keinen Erlass gab für Kontaktpersonen als Impfberechtigte stimmt so nicht. Nur hat der Kreis Coesfeld eine Impfung für diese Personengruppe zu dem Zeitpunkt nicht angeboten. Diese einleuchtende Erklärung habe er im Impfzentrum nicht bekommen. „Ich habe keine vernünftige und zufriedenstellende Antwort bekommen und habe deshalb noch einmal nachgehakt“, erzählt Tim Schäfer, der auch sämtliche Unterlagen inklusive des Erlasses des Landes zu seiner Impfberechtigung als Kontaktperson einer Schwangeren dabei hatte.

Die stellvertretende Leiterin des Impfzentrums habe sich in der Situation „unwohl gefühlt“, erläutern die Verantwortlichen des Kreises nun in ihrer Antwort an Tim Schäfer. „Sachliche Argumente hätten mich nicht überzeugen können. Deshalb hätte sie sich genötigt gefühlt, einen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes hinzu zu holen“, gibt der Herberner das Schreiben wieder.

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Neben dem umstrittenen Umgangston des Personals kritisierte Tim Schäfer in seiner Beschwerde zudem das Buchungssystem der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL). Dies sei zu dem Zeitpunkt, als Tim Schäfer einen Termin vereinbart habe, nur für Personen über 80 Jahren freigeschaltet gewesen, teilt der Kreis in seiner Antwort auf das Beschwerdeschreiben mit.

„Das sehe ich aber anders. Ich musste nur mein Alter angeben und das habe ich mit 42 auch getan. Trotzdem konnte ich einen Termin vereinbaren. Bei jedem Netflix-Konto ist es so, dass man kein Angebot sehen kann, wenn man zu jung dafür ist“, moniert Schäfer.

Dass er sich dennoch weiter durchklicken konnte, kann er nicht nachvollziehen. „Da hört es für mich wirklich auf. Das ist überhaupt nicht nachvollziehbar bei einem solch wichtigen Ereignis“, so der Familienvater weiter. Weil man auf der Internetseite keine Dokumente über eine Impfberechtigung hochladen kann, sei man da auf die Ehrlichkeit der Bürger angewiesen, erklärte Andreas Daniel, Pressesprecher der KVWL, dazu.

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Die Unterlagen zeigt man erst im Impfzentrum vor. Wenn man denn überhaupt an diese Stelle gelangt. Tim Schäfer, der mit seiner hochschwangeren Frau Anfang April nach Dülmen gefahren ist, in der Hoffnung, eine Impfung zu bekommen, wurde direkt an der Tür abgewiesen.

Eine Impfung hat der Herberner mittlerweile dennoch bekommen - über die Gynäkologin seiner Frau Johanna. Heute ärgert er sich nicht mehr über den Moment, als er auf unangenehme Weise am Impfzentrum abgewiesen wurde. Wenn er aber in den Medien über ähnliche Erfahrungen von anderen Betroffenen erfährt, stimmt ihn das nachdenklich.

„Impfzentrum hat moralisch komplett versagt“

Sein Fazit zu seiner persönlichen Geschichte fällt demnach deutlich aus: „Das Impfzentrum hat moralisch komplett versagt.“ Das Ganze sei sehr enttäuschend und unnötig gewesen. Anfang Juni bekommt er selbst seine zweite Impfung. Kurz darauf wird er das Kapitel Impfen wohl nach viel Ärger abschließen können. „In drei Wochen fahre ich noch einmal mit meiner Mutter für ihre zweite Impfung ins Impfzentrum. Danach habe ich nichts mehr mit den Leuten dort zu tun“, sagt er erleichtert.

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