
© dpa
Hoffnung jäh zerstört: Abweisen am Impfzentrum ist menschlich unhaltbar!
Impfungen im Kreis Coesfeld
Tim Schäfer aus Herbern wurde am Impfzentrum abgewiesen, obwohl er impfberechtigt ist und einen Termin hatte. Rechtlich ist das zwar nicht bedenklich, aber menschlich unhaltbar. Ein Kommentar.
Termin vereinbart, Fahrt zum Impfzentrum und sogar Vorfreude auf einen Piks in den Oberarm: Tim Schäfer (42) aus Herbern ist mit großer Hoffnung am 9. April zum Impfzentrum nach Dülmen gefahren. Er wollte für sich, aber vor allem für seine schwangere Frau Johanna (38), mit der Impfung einen Schutz vor dem Corona-Virus schaffen. Doch nicht der kleine Piks in den Oberarm war für den Herberner schmerzhaft, sondern das Abweisen schon an der Tür des Impfzentrums. Rechtlich kein Fehler, menschlich aber unhaltbar.
Eigentlich ist Tim Schäfer als Kontaktperson seiner schwangeren Frau impfberechtigt. So gibt es das Land NRW in der Priorisierung mit einem Erlass seit Ende März vor. Dennoch wurde Tim Schäfer im Impfzentrum des Kreises Coesfeld nicht geimpft. Mitarbeiter warfen ihm sogar vor, eine Impfung erschleichen zu wollen. „Das hat mich wirklich auf 180 gebracht!“, schimpft der Herberner.
Wut von Mann aus Herbern verständlich
Seine Wut ist verständlich. Wie kann man den Bürgerinnen und Bürgern erst eine Hoffnung auf eine Impfung machen und diese dann so jäh zerstören? Stattdessen machte sich sogar Ärger bei dem Ehepaar Schäfer breit. Nicht weil Tim Schäfer am Impfzentrum doch keine Impfung bekam, sondern weil er auf unsägliche Art und Weise abgewiesen und mit Kommentaren wie „Denken Sie doch an die armen Leute, denen Sie eine Impfung wegnehmen“ kläglich abgespeist wurde.
Die armen Leute sind aber die Menschen, die auf das Versprechen des Landes NRW, weiteren Personengruppen eine Impfung zu ermöglichen, setzen. Die sich dann für einen Termin anmelden und erst am Impfzentrum erfahren, dass in ihrem Kreis doch nicht genügend Impfstoff für eben diese Personengruppe zur Verfügung steht. Jeder Kreis oder jede kreisfreie Stadt kann je nach Impfstoff-Kapazität selbst entscheiden, ob sie Impfungen für diese Personengruppe ermöglicht.
Alles kann, nichts muss
Möglich sind die Impfungen, verpflichtet sind die Kommunen aber nicht dazu. Es ist ein „Kann-Angebot“, heißt es dazu vom Gesundheitsministerium NRW. „In Abhängigkeit von der verfügbaren Impfstoffmenge wird die Ausweitung des Impfens auf die Personen mit bestimmten schweren Vorerkrankungen sowie Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren aktuell geprüft.“
Warum haben die Behörden nicht viel früher erklärt, dass eine Impfung für Kontaktpersonen von Schwangeren nur dann möglich ist, wenn genügend Impfstoff zur Verfügung steht? Dass Tim Schäfer am Impfzentrum in Dülmen abgewiesen wurde, ist rechtlich nicht verwerflich. Aber menschlich. Wer endlich einen Impftermin bekommt und mit Freude ins Impfzentrum fährt, darf nicht leer ausgehen. Den Bürgerinnen und Bürgern in dieser angespannten Krisen-Zeit leere Hoffnungen zu unterbreiten, ist unhaltbar.