Im Baugebiet Strothbach hat sich die Gemeinde Heek ein bereits verkauftes Baugrundstück zurückgeholt. Bürgermeister Franz-Josef Weilinghoff erklärt die Hintergründe.

Im Baugebiet Strothbach hat sich die Gemeinde Heek ein bereits verkauftes Baugrundstück zurückgeholt. Bürgermeister Franz-Josef Weilinghoff erklärt die Hintergründe dieses nicht alltäglichen Vorgehens. © Geodatenatlas/Rape

Novum in Heek: Gemeinde holt sich verkauftes Baugrundstück zurück

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Der Schritt ist nicht alltäglich. Die Gemeinde Heek hat sich ein selbst verkauftes Grundstück im Baugebiet Strothbach vom Käufer zurückgeholt. Dieser Schritt war unausweichlich und rechtens.

Heek

, 16.09.2022, 16:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die Gemeinde Heek hat sich mit Rückendeckung aus der Politik ein von ihr selbst vor Jahren verkauftes Baugrundstück im Neubaugebiet Strothbach zurückgeholt. Spielraum für diese Entscheidung gab es keinen, denn der Ex-Eigentümer ließ eine entscheidende Frist verstreichen.

Anfang dieser Woche wurde der Rückkauf des gut 500 Quadratmeter großen Grundstücks über einen Notar bereits durch die Gemeindeverwaltung abgewickelt. Das ergibt eine Nachfrage bei Bürgermeister Franz-Josef Weilinghoff.

Politisch nicht-öffentlich beraten

„Es war keine böse Absicht, die Betroffenen tun uns leid, aber die getroffene Entscheidung ist so genau richtig“, betont Weilinghoff. Viel sei vor diesem Schritt darüber in den politischen Gremien im jeweils nicht-öffentlichen Teil gesprochen worden. Am Ende mit einem eindeutigen Ergebnis.

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Doch was war der Auslöser dieses nicht alltäglichen Vorgehens? Erwirbt man in Heek ein Grundstück von der Gemeinde, wird in der Regel vertraglich festgehalten, dass dieses binnen drei Jahren bebaut werden muss.

Das nennt sich Bauverpflichtung. So soll verhindert werden, dass Grundstücke als reine Spekulationsflächen ohne weiteren Nutzen rumliegen und damit zugleich die politisch forcierte Nachverdichtung blockieren.

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Und diese Verpflichtung bedeutet nicht, einfach nur das Fundament zu legen oder drei Steine aufeinander zu schichten. Das Haus muss „gebrauchsabnahmefähig“ sein, erklärt der Bürgermeister. Die Bauabnahme muss entsprechend erfolgt und das Haus bezugsfertig sein.

Grundstück liegt brach

Genau das ist im besagten Fall im Strothbach nicht passiert. Mehr noch. Auf dem Grundstück hat sich bisher gar nichts getan. Die Fläche liegt einfach brach. Warum, ist unklar. Für die Gemeinde spielt das auch keine Rolle. Was zählt ist, dass eine vertraglich vereinbarte Frist nicht eingehalten wurde.

Um jetzt keinen Präzedenzfall zu schaffen, also nicht anderen Grundstückseigentümern die Tür zu öffnen, ebenfalls derartige Fristen einfach ignorieren zu können, griff die Lokalpolitik konsequent durch und entschied, dass sich die Gemeinde das besagte Grundstück zurückholen solle.

Die Gemeinde Heek hat sich im Baugebiet Strootbach (hier ein Luftbild aus 2020) ein bereits verkauftes Grundstück zurückgeholt. Der Eigentümer ließ die Frist der Bauverpflichtung verstreichen.

Die Gemeinde Heek hat sich im Baugebiet Strothbach (hier ein Luftbild aus 2020) ein bereits verkauftes Grundstück zurückgeholt. Der Eigentümer ließ die Frist der Bauverpflichtung verstreichen. © Geodatenatlas Kreis Borken

Wohlgemerkt zum damaligen Verkaufspreis. Dieser lag bei 100 Euro pro Quadratmeter. Dabei orientiert sich die Gemeinde, das betont Weilinghoff, immer an den Bodenrichtwerten. Für Käufer die günstigere Variante, da dieser Wert immer ein paar Jahre hinter dem aktuellen Wert hinterherhinkt.

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Zum Vergleich: Jetzt beträgt der Bodenrichtwert für das besagte Grundstück rund 160 Euro pro Quadratmeter. Auf den ersten Blick sieht es so aus, als könne die Gemeinde jetzt einen deutlich höheren Gewinn beim erneuten Verkauf, der erfolgen soll, erzielen als beim erstmaligen vor einigen Jahren.

Kein Gewinndeal für die Gemeinde

Doch dem ist nicht so, wie der Bürgermeister betont. Mehraufwand mit verbundenen Kosten etwa für einen Notar und vielem Weiteren würde dies verhindern. Es sei kein Gewinndeal, aber in Summe habe die Gemeinde auch keinen finanziellen Verlust. Unnötige Arbeit sei es dennoch.

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Theoretisch hätte der Eigentümer das Grundstück auch verkaufen können, die im Vertrag stehende Bauverpflichtung wäre dadurch aber nicht aufgehoben oder verlängert worden. Doch auch den rechtzeitigen Verkauf verpasste der jetzt Ex-Eigentümer. Und damit auch (s)eine mögliche Gewinnmarge.

Darauf konnte und wollte die Gemeinde aber auch keine Rücksicht nehmen. „Es gibt Regeln, an die müssen sich alle halten, das ist hier nicht der Fall gewesen“, stellt der Bürgermeister klar. Mit dem Nachsatz, dass es einen derartigen Fall bisher in dieser Form auch noch nicht gegeben habe in Heek.