Mit einem gefälschten internationalen Impfbuch wollte ein Mann in der Burgapotheke digitale Impfnachweise ergaunern.

Mit einem gefälschten internationalen Impfbuch wollte ein Mann in der Burgapotheke digitale Impfnachweise ergaunern. © Montage Martin Klose

Dreister Corona-Impfpass-Fälscher fliegt in der Burg-Apotheke auf

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Ein Heeker hat versucht, in der Burg-Apotheke mit gefälschten Corona-Impfpass-Eintragungen die digitalen Zertifikate zu ergaunern. Doch der Betrugsversuch flog auf. Nicht durch Zufall.

Heek

, 13.05.2022, 14:30 Uhr / Lesedauer: 3 min

Die Aktion ist so dreist wie bemerkenswert. Ein Heeker hat versucht, in der Burg-Apotheke mit einem gefälschten Impfausweis einen digitalen Nachweis für sein Kind zu ergaunern. Nur die aufmerksame Apotheken-Mitarbeitern verhinderte den Betrug. Doch mit welchen Folgen?

Als die Corona-Pandemie Mitte 2021 wieder an Fahrt aufnahm und Impfzertifikate an vielen Stellen große Relevanz bekamen, stiegen auch zahlreiche Apotheken im Juni ein, geimpften Bürgerinnen und Bürgern digitale Impfzertifikate (QR-Codes) für etwa die CoVPass-App auszustellen.

Impfpass-Fälschungen nehmen zu

Schnell sahen sich zahlreiche Apotheken in Deutschland vor das Problem gestellt, sich mit so genannten Impfpass-Fälschern auseinander setzen zu müssen. Die Fälschungsversuche nahmen rasch zu. Die zuständigen Sicherheitsbehörden warnten zu jenem Zeitpunkt ausdrücklich davor.

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Das Bundeskriminalamt erklärte Mitte 2021, dass das „Angebot“ gefälschter Impfbescheinigungen aufgrund der gesetzlichen Lockerungen für Geimpfte als Beschleuniger des Ganzen wirke. Und das zeigte sich im Dezember 2021 auch in der Nienborger Burg-Apotheke.

Ein Heeker betrat die Apotheke und legte ein internationales Impfpassbuch vor. In diesem waren zwei Corona-Impfungen eingetragen. Nicht für den Mann selbst, sondern für sein Kind. Für dieses versuchte er die digitalen QR-Codes zu bekommen. Mit einer nachweislichen Fälschung.

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Dass der Vorfall jetzt ans Licht der Öffentlichkeit gelangt ist, lag an dem dazugehörigen Verhandlungstermin vor dem Amtsgericht Ahaus. Oder besser gesagt: dem abgesetzten Termin. Klingt verwirrend, aber der Direktor des Amtsgerichtes, Benedikt Vieth, klärt auf Nachfrage der Redaktion auf.

Rücknahme des Einspruchs

„Es handelt sich um die Rücknahme des Einspruchs gegen den Strafbefehl.“ Ein Strafbefehlsverfahren findet ohne mündliche Hauptverhandlung statt. In diesem Fall gegen den Heeker-Impfpassfälscher. Dieser wollte zunächst die dafür vom Gericht verhängte Geldstrafe nicht akzeptieren.

Er legte Einspruch ein und zog diesen zwei Tage vor der angesetzten Verhandlung dann aber doch wieder zurück. Warum ist unklar. So ist das Urteil jetzt aber rechtskräftig, wie Benedikt Vieth sagt.

Seitdem Apotheken digitale Impfzertifikate ausstellen, versuchen Betrüger diese mit gefälschten Impfausweisen zu ergaunern. Das Bundeskriminalamt hat davor Mitte 2021 ausdrücklich gewarnt.

Seitdem Apotheken digitale Impfzertifikate ausstellen, versuchen Betrüger diese mit gefälschten Impfausweisen zu ergaunern. Das Bundeskriminalamt hat davor Mitte 2021 ausdrücklich gewarnt. © DPA

So weit so gut. Doch wie kam es aber überhaupt so weit, dass der Betrugsversuch aufflog und vor Gericht landete? Nachfrage in der Burg-Apotheke. Die Redaktion erreicht Apotheker Ralf Overwiening, Ehemann von Inhaberin Gabriele Overwiening, am Freitag telefonisch.

Er kann sich noch sehr gut, obwohl er an jenem Tag nicht selbst vor Ort war, an besagten Vorfall erinnern. „Das Thema ist ja bei uns rauf und runter gegangen“, berichtet er. Um dann ausdrücklich das Vorgehen der Mitarbeiterin bei diesem „sehr sensiblen Thema“ zu loben.

Chargennummern existieren nicht

Dazu muss man wissen, dass den Apotheken mittlerweile ein so genanntes Zertifizierungsportal zur Verfügung steht. Über dieses lassen sich Chargennummern von Impfungen überprüfen. Im Fall des Heekers existierten die Nummern aus dem gelben Impfheft nicht im System.

Dass alleine sei aber noch kein einhundertprozentiger Nachweis für eine Fälschung, erklärt Ralf Overwiening. Die Technik habe manchmal eben ihre Tücken. Es war etwas anderes, dass die Apotheken-Mitarbeiterin richtig misstrauisch werden ließ.

Der anberaumte Verhandlungstermin vor dem Amtsgericht Ahaus gegen den Heeker Impfpass-Fälscher fand nicht statt, da der Mann seinen Einspruch gegen Strafbefehl kurz vorher zurück nahm.

Der anberaumte Verhandlungstermin vor dem Amtsgericht Ahaus gegen den Heeker Impfpass-Fälscher fand nicht statt, da der Mann seinen Einspruch gegen Strafbefehl kurz vorher zurück nahm. © Markus Gehring

Die angegebene Arztpraxis, so berichtet Vieth, läge „weit entfernt von Heek“. Wer aber lässt sein Kind weit weg von seiner Heimatgemeinde impfen? Dieser Frage ging auch die Mitarbeiterin nach. Wohlgemerkt: All das geschah in wenigen Minuten, während der Impfpass-Fälscher in der Apotheke wartete.

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Ergebnis der Recherche: Die angegebene Arztpraxis gab es nicht (mehr) bzw. führte auch keine Kinder-Corona-Impfungen durch. „Es waren einige Verdachtsmomente, die auf eine Fälschung hindeuten“, so Ralf Overwiening.

Mitarbeiterin handelt geistesgegenwärtig

Um die Sache nicht eskalieren zu lassen und den Betrüger in Sicherheit zu wiegen, habe die Mitarbeiterin dem Mann von technischen Schwierigkeiten beim Erstellen der Zertifikate berichtet. Den gefälschten Impfpass händigte sie wieder aus.

Nicht aber, ohne vorher entsprechende Notizen gemacht zu haben. Dabei dürfte es sich auch um Namen und Adresse gehandelt haben. Nachdem der Impfpass-Fälscher die Apotheke unverrichteter Dinge verlassen hatte, wurde die Polizei verständigt, wie Ralf Overwiening sagt.

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So nahm die Geschichte ihren juristischen Lauf, die wegen „Vorbereitung der Herstellung von unrichtigen Impfausweisen“ für den Heeker jetzt mit einer Geldstrafe von 1500 Euro endete.