Halterns Freizeiteinrichtungen profitieren von den neuen Corona-Regeln
Aktivitäten in Haltern
Seit dem 9. Juli gelten in NRW die neuen Corona-Regeln. Wir haben für euch zusammengefasst, was das für den Ketteler Hof, den Kletterwald und den Wildpark Granat in Haltern am See bedeutet.

Im Kletterwald Haltern sind weiterhin Reservierungen notwendig. © Foto: Blanka Thieme-Dietel
Die Einführung der Inzidenzstufe 0 in Nordrhein-Westfalen macht es möglich: Die Corona-Regeln und Schutzmaßnahmen in Halterns Freizeiteinrichtungen werden entschärft.
Im Kletterwald Haltern ist eine Reservierung Pflicht
Im Kletterwald Haltern gilt ab sofort eine Aufhebung der Maskenpflicht. Besucher müssen demnach weder im Eingangs- noch im Kletterbereich einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Ebenfalls ist es nicht mehr notwendig, einen negativen Schnelltest oder eine Impfbescheinigung vorzuweisen. Trotzdem wird darum gebeten, den Mindestabstand von 1,5 Metern weiterhin einzuhalten.
Zudem sollen auf einer Kletterplattform nur Personen aus derselben angemeldeten Klettergruppe stehen. Weiterhin wichtig ist derweil die Reservierung.
Da die Anzahl der Gäste streng reguliert wird, wird der Zutritt nur Gästen mit Reservierung gewährt. Die Reservierung der Gurte kann entweder online auf der Internetseite des Kletterwaldes unter www.kletterwald-haltern.de oder telefonisch unter (02364) 6084047 getätigt werden.
Der Wildpark Granat kann ohne Reservierung besucht werden
Auch im Wildpark Granat herrscht keine Nachweispflicht eines negativen Schnelltests oder einer Impfbescheinigung. Und auch die Maskenpflicht gilt aktuell nur noch im Kassenbereich des Parks.
Die Besucher werden jedoch weiterhin darum gebeten, den Mindestabstand zu anderen Besuchern einzuhalten. Zudem kann kein weiterer Einlass gewährt werden, wenn der Parkplatz voll ist.
Eine Reservierung ist im Gegensatz zum Kletterwald nicht länger notwendig. Besucher können die Eintrittskarten direkt an der Kasse erwerben.
Im Ketteler-Hof sind Online-Reservierungen notwendig
Auch der Ketteler Hof kann eine Lockerung der Schutzmaßnahmen vermelden. Während ein negativer Schnelltest oder eine Impfbescheinigung nicht länger notwendig sind, gilt die Maskenpflicht nur noch im Eingangs- und Sanitärbereich.
Wichtig für Besucher ist die notwendige Online-Reservierung einer Tageskarte. Nur Inhaber einer Saison- oder Jahreskarte sowie Kinder unter zwei Jahren, Rollstuhlfahrer und blinde Personen können ohne Online-Ticket den Park betreten.
Die Tageskarten können auf der Internetseite des Ketteler Hofs unter www.kettelerhof.de gebucht werden. Des Weiteren wurde die Außengastronomie wieder eröffnet. Der Indoor-Spielplatz ist aber geschlossen. Ein Verleih von Bollerwagen ist auch weiterhin nicht möglich.