Darauf sollte beim Böllern in Haltern geachtet werden

Silvester

Silvester: An keinem anderen Tag schießen Deutsche so viele Feuerwerkskörper in die Luft. Worauf man achten sollte, darüber haben wir mit Stadt, Feuerwehr und Verbraucherzentrale gesprochen.

Haltern

, 28.12.2018, 05:00 Uhr / Lesedauer: 2 min
Damit das Silvesterfeuerwerk in Haltern ohne Probleme abläuft, gibt die Feuerwehr Haltern ein paar Hinweise.

Damit das Silvesterfeuerwerk in Haltern ohne Probleme abläuft, gibt die Feuerwehr Haltern ein paar Hinweise. © Foto: Benjamin Glöckner

Nach den besinnlichen Feiertagen werden die Geschäfte förmlich überrannt. Neben dem Geschenke-Umtausch steht für viele Familien auch der Kauf der Silvesterknaller an. Laut Verbraucherzentrale Marl ist der Verkauf offiziell nur vom 28. bis 31. Dezember erlaubt. Katharina Feldkamp, Umweltberaterin von der Verbraucherzentrale Marl, gibt Tipps, was man beim Kauf von Silvesterknallern beachten sollte:

  • Warnung vor illegaler Ware aus dem Ausland: „Diese findet sich häufig auf Trödelmärkten. Einfuhr und Verkauf dieser Waren sind verboten. Wer Knaller ohne Zulassung zündet, verhält sich ordnungswidrig und kann für mögliche Schäden haftbar gemacht werden“, so Feldkamp.
  • Bedienungsanleitung befolgen: Auf keinen Fall sollte an den Knallern gebastelt werden. Ein Eimer Wasser oder ein Feuerlöscher sollte bereitgehalten werden. Blindgänger dürfen kein zweites Mal gezündet werden.
  • Bei Unfällen die Versicherung einschalten: Die Verbraucherzentrale sagt: „Führt unsachgemäßer Umgang mit Krachern und Raketen zu dauerhaften gesundheitlichen Blessuren, zahlt die private Unfallversicherung. Für Verletzungen anderer Personen kommt die Privathaftpflicht des Böllerfreundes auf. Fängt das eigene Haus Feuer, springt in aller Regel die Wohngebäudeversicherung ein. Brandschäden an der Inneneinrichtung trägt die Hausratversicherung. Wird ein Auto durch Brand oder Explosion einer Rakete beschädigt, übernimmt die Teilkaskoversicherung des Halters den Schaden. Verursachen glimmende Böller nur Seng- und Schmorschäden, zahlt die Versicherung nicht. Falls der Wagen mutwillig ramponiert wird, kommt nur die Vollkaskoversicherung für Schäden auf.
  • Besondere Haftung bei Kindern berücksichtigen: „Kinder unter sieben Jahren haften nicht für Schäden, die sie angerichtet haben“, sagt Katharina Feldkamp.

An Silvester gebe es mehr Einsätze als üblich, so die Feuerwehr in Haltern. Mit dabei seien Brände ebenso wie Verletzungen durch Böller. Wer an Silvester Raketen steigen lassen und Böller werfen möchte, den hält die Feuerwehr Haltern und die Verbraucherzentrale Marl deshalb dazu an, nur zugelassene Feuerwerkskörper zu kaufen.

Nur geprüftes Feuerwerk kaufen

Laut der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) ist geprüftes Feuerwerk mit einer Registrierungsnummer und einem sogenannten CE-Zeichen gekennzeichnet. Die Registrierungsnummer besteht aus der Zahlenkombination 0589 (Nummer der BAM), der Feuerwerkskategorie – beispielsweise F2 für Raketen, Batterien oder Römische Lichter oder F1 für etwa Knallerbsen oder Tischfeuerwerk – und einer fortlaufenden Nummer, etwa 1254. Nur derartig gekennzeichnete Feuerwerkskörper seien bei bestimmungsgemäßer Verwendung sicher, so die BAM.

„Sogenanntes Kleinstfeuerwerk der Klasse F1 ist weniger gefährlich und darf deshalb das ganze Jahr über an Personen ab zwölf Jahren verkauft werden. Dagegen dürfen Raketen und Böller mit der Bezeichnung F2 nur zu Silvester an Personen über 18 Jahre abgegeben werden“, sagt Umweltberaterin Katharina Feldkamp.

Beim Böllern selbst rät die Feuerwehr Haltern zu Folgendem:

  • Auf Anwendungsbeschreibung achten,
  • nur im Freien böllern,
  • die vorgegebenen Sicherheitsabstände einhalten,
  • nicht in der Nähe von Hecken oder Sträuchern böllern,
  • Raketen nicht aus der Hand, sondern etwa aus standfesten hohen Flaschen abfeuern (z.B. Box mit mehreren leeren Sektflaschen),
  • Batterien sollten festen Halt haben, auf dem Boden stehen und nicht auf Mauern oder Tischen,
  • Feuerwerkskörper nicht zusammenbinden,
  • zur Not sollte ein Eimer mit Wasser bereitstehen.

Das sagt die Stadt

Am 1. Januar geht es ans Aufräumen. Die Stadt Haltern ist laut Stadtsprecher Georg Bockey lediglich für die Säuberung des Marktplatzes und die der angrenzenden Fußgängerzonen zuständig. Für die Aufräumarbeiten rücken die zuständigen Mitarbeiter vom Bauhof bereits um vier Uhr morgens mit dem Kehrwagen aus.

„Für die Säuberung der restlichen Straßen, vor allem der Bürgersteige, sind in der Regel die Anwohner selbst verantwortlich. Wer knallt, muss auch aufräumen.“ Wie viel Gewicht durch die Reste der Raketen an Silvester entsteht, wird nicht erfasst.

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Die Bezirksregierung Münster kontrolliert zwischen dem 27. und 31. Dezember Händler auf die sachgemäße Lagerung und den Verkauf von Feuerwerk. Besonders Sonderpostenmärkte sollen auf den Verkauf von illegalen Böllern kontrolliert werden. Feuerwerk darf nur innerhalb geschlossener Verkaufsräume verkauft werden.
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