Dank Testoption: Keine erneuten Schließungen am Montag
Corona-Regeln
Geschäfte, Dienstleister und Kultureinrichtungen in Haltern müssen trotz der aktuell hohen Corona-Zahlen am Montag nicht wieder schließen. Das hat der Kreis mitgeteilt.

Ab Montag sind der Verkauf von Waren im Einzelhandel und körpernahe Dienstleistungen nach Terminvereinbarung mit der Möglichkeit der Rückverfolgbarkeit und einem negativem Schnelltest des Kunden möglich. © Jürgen Wolter
Man braucht allerdings einen negativen Corona-Test und einen Termin, wenn man etwas nutzen möchte.
Der Kreis Recklinghausen hat ergänzend zur neuen Corona-Schutzverordnung, die bei einer Wocheninzidenz von über 100 an drei Werktagen eine Rückkehr zum strengen Lockdown vorsieht, eine Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht. Dadurch ist es möglich, dass auch ab Montag, 29. März, die derzeitigen Öffnungen beibehalten werden können. Voraussetzung ist jedoch, dass Kunden oder Besucher ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorweisen können.
Tests sollen die notwendige Sicherheit bieten
Der Kreis macht damit von der Möglichkeit Gebrauch, die in der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes angeboten wird: Statt einer Schließung sollen Tests die notwendige Sicherheit bieten. Das Gesundheitsministerium in Düsseldorf hat am heutigen Samstag sein Einvernehmen mit der Allgemeinverfügung des Kreises erklärt, die gemeinsam mit der neuen Coronaschutzverordnung am Montag, 29. März, in Kraft tritt.
„Im Kreis Recklinghausen haben wir innerhalb kürzester Zeit ein breites und flächendeckendes Angebot für Schnelltests aufbauen können. Mittlerweile sind mehr als 200 Teststellen zugelassen. Nur dadurch ist es möglich, dass wir auf die Testoption setzen können statt die Notbremse zu ziehen, die vor allem dem Einzelhandel und die Dienstleistern erneut zur Schließung gezwungen hätte“, sagt Landrat Bodo Klimpel. „Ich danke allen Apotheken, Ärzten, privaten Anbietern und natürlich auch den Hilfsorganisationen für die Unterstützung und das große Engagement.“
Was sich für die Bürger ab Montag ändert
Ab Montag sind somit der Betrieb von Kulturstätten wie Museen, der Verkauf von Waren im Einzelhandel und körpernahe Dienstleistungen nach Terminvereinbarung mit der Möglichkeit der Rückverfolgbarkeit und einem negativem Schnelltest des Kunden möglich. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Lebensmittelmärkte, Drogerien und ähnliches bleiben geöffnet und sind von diesen Regelungen nicht betroffen. Gleiches gilt für Frisöre.
Die weiteren Vorgaben der neuen Coronaschutzverordnung treten am Montag ebenfalls in Kraft. Es gilt dann im Kreisgebiet erneut eine Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum. Es dürfen sich maximal ein Hausstand plus eine weitere Person treffen - ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren. Eine weitere Ausnahmeregelung hat das Land für die Ostertage festgesetzt: Vom 1. bis 5. April sind auch bei einer Inzidenz über 100 zwei Hausstände mit insgesamt maximal 5 Personen zulässig.
„Es kommt also weiterhin auf jeden einzelnen an. Bitte halten Sie sich an die bestehenden Regelungen, tragen Sie medizinische Masken, halten Sie Abstand und nutzen Sie die Testmöglichkeiten“, appelliert Landrat Klimpel.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat auf Grundlage der neuen Coronaschutzverordnung die Corona-Notbremse für 31 Kreise und kreisfreie Städte angeordnet. Das wurde am Freitagabend bekannt gegeben. Dazu gehört auch der Kreis Recklinghausen. Ab Montag, 29. März 2021, gilt die Allgemeinverfügung für alle dazugehörigen Kommunen. Das heißt konkret, dass alle Städte wieder auf die Regelungen zurückgehen müssen, die bis zum 7. März galten.