Zuhälter, die Polinnen nach Dortmund gelockt haben sollen, erhalten Bewährungsstrafen

Prozess am Landgericht

Das Landgericht hat zwei Zuhälter zu Bewährungsstrafen von 16 und 18 Monaten verurteilt. Die Angeklagten hatten Polinnen nach Deutschland gelockt und in der Prostitution arbeiten lassen.

Dortmund

, 28.09.2018, 04:32 Uhr / Lesedauer: 1 min

Nachdem das Verfahren von der zuständigen Strafkammer am Landgericht Dortmund mehrere Jahre lang nicht bearbeitet werden konnte – dieselbe Kammer war unter anderem mit dem Envio-Prozess beschäftigt –, ging am Ende alles ganz schnell. Bereits zu Prozessbeginn hatten sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf die Bewährungsstrafen verständigt. Und auch die Angeklagten hatten dem Deal zugestimmt und die entsprechenden Geständnisse abgelegt.

Zwei Zuhälter arrangierten Scheinehen für Frauen

Demnach steht fest, dass zwei Zuhälter spätestens ab 2003 mehrere Polinnen nach Dortmund gelockt haben, um sie hier vor allem auf dem Straßenstrich arbeiten zu lassen. Um den Frauen eine gültige Arbeitserlaubnis zu verschaffen, arrangierten die Angeklagten für alle Scheinehen. Mit den Männern mussten die Polinnen jedoch zu keiner Zeit zusammen leben. Die Ehen existierten nur auf dem Papier. Alle sind inzwischen wieder geschieden worden.

Unklar ist, ob die Polinnen mit falschen Versprechungen nach Dortmund gelockt wurden, oder ob sie wussten, welcher Tätigkeit sie hier nachkommen sollten. Tatsache ist jedoch, dass zumindest eine der betroffenen Frauen alles andere als begeistert war, dass sie ausgerechnet auf dem Straßenstrich Geld verdienen sollte. Und dass sie jeweils mindestens die Hälfte ihrer Tageseinnahmen bei den Zuhältern abgeben mussten, war sicherlich so auch nicht abgesprochen.

Aufgrund der langen Verfahrensverzögerung legte die Kammer fest, dass in beiden Fällen drei Monate der Strafe als bereits verbüßt gelten. Sollten die Verurteilten also ihren Auflagen nicht nachkommen und die Bewährungen widerrufen werden, müssten sie tatsächlich nur 13 und 15 Monate Haft im Gefängnis absitzen.

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