Das Straßenverkehrsgesetz soll ein Update bekommen, damit Städte und Kommunen mehr rechtlichen Freiraum haben, um auch auf Hauptverkehrsstraßen Tempo-30-Zonen ausweisen zu können, wo sie es für notwendig halten.
Erst kürzlich hat Dortmund unter anderem in der Nordstadt auf der Mallinckrodtstraße zwischen Münsterstraße und Schützenstraße sowie im Kreuzviertel auf der Kreuzstraße zwischen Hohe Straße und Vinckeplatz sowie auf der Wittekindstraße zwischen Vinckeplatz und Lindemannstraße Tempo 30 wegen Lärmschutz eingeführt.
Mit dem geänderten Straßenverkehrsgesetz sollen zudem Gesundheitsschutz, Klimaschutz und städtebauliche Entwicklung Gründe für eine Tempo-30-Zone sein. Die Ziele: weniger Lärm, mehr Aufenthaltsqualität und höhere Sicherheit.
Doch in einigen Kommunen wie Hannover wächst bereits der Wunsch nach Tempo-20-Zonen. Köln hat schon einen entsprechenden Versuch gestartet – und wieder einkassiert. Wie sieht das in Dortmund aus?
Im Aplerbecker Ortskern
Tempo-20-Zonen seien schon seit 1990 Bestandteil der Straßenverkehrsordnung, sagt Stadtsprecherin Alexandra Schürmann auf Anfrage. Sie kommen für Bereiche infrage, in denen viele Geschäfte sind und besonders viele Fußgänger die Fahrbahn queren und ein hohes Unfallrisiko besteht. Schürmann: „In Dortmund gibt es eine Tempo 20-Zone auf der Köln-Berliner-Straße im Aplerbecker Ortskern. Diese wurde bereits 2008 angeordnet.“
Darüber hinaus sei die Saarlandstraße in der Innenstadt grundsätzlich ebenfalls für eine Tempo-20-Zone geeignet, so Schürmann. „Hier sind das vom Gesetzgeber geforderte ,hohe Fußgängeraufkommen‘ und die ,überwiegende Aufenthaltsfunktion‘ gegeben.“ Dort wurde erst jüngst zwischen Ruhrallee und Märkischer Straße das Tempo von 50 auf 30 herabgesetzt.
Andere Innenstadtbereiche mit einer hohen Einzelhandelsdichte und vielen Fußgängern, die die Fahrbahn queren, müssten individuell geprüft werden, teilt die Stadtsprecherin mit.
Verkehrssicherheit im Fokus
Ist Tempo 20 das neue Tempo 30? Und was bringt das für die Verkehrswende in Dortmund? Prof. Roman Suthold, verkehrspolitischer Sprecher des ADAC NRW, erklärte auf Anfrage, Tempo-20-Zonen würden mehr und mehr genutzt, um die Verkehrswende in die Städte zu bringen.
Das sei auch sehr sinnvoll da, wo tatsächlich der Fußgängerverkehr dominiere, so der Verkehrsexperte, aber dann müssten auch die Rahmenbedingungen, vor allem mit Blick auf die Verkehrssicherheit stimmen. „In Tempo-20-Zonen gilt rechts vor links, und der ruhende Verkehr sollte möglichst herausgenommen werden.“
Im Einzelfall lasse sich das gut umsetzen und der Straßenraum entsprechend umplanen, sagte Suthold, doch eine pauschale Tempo-20-Regelung in der Stadt eigne sich nicht. „Man kann schnell etwas falsch machen.“
In Köln gefloppt
Suthold hat dafür auch ein Beispiel: die Venloer Straße in Köln-Ehrenfeld. Dort hat die Idee gefloppt. Die Stadt Köln richtete Ende 2022 dort eine Tempo-20-Zone ein. Es handelt sich – wie vom Straßenverkehrsgesetz gefordert – um eine Straße mit vielen Geschäften und vielen Fußgängern.

Doch die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt in solchen Zonen neben rechs vor links auch vor: keine Ampeln, keine Zebrastreifen und keine benutzungspflichtigen Radwege; denn der Theorie nach sind alle Verkehrsteilnehmer in einer Tempo-20-Zone gleichberechtigt.
Chaotische Zustände
Das führte zu chaotischen Zuständen, sorgte für Staus und Verwirrung. Ältere trauten sich nicht mehr über die Straße. Statt mehr Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger gab es überhaupt keine Sicherheit mehr: Wer die wichtige Verkehrsachse überqueren wollte, musste selbst schauen, wie, wo und vor allem wann das am besten ging.
Mittlerweile wurde der Versuch wieder eingestellt und wieder ein Tempo-30-Limit (mit Vorfahrtsregelung) eingerichtet. Die gelben Kreuze, mit denen die Radwege überklebt waren, wurden entfernt und die Ampeln wieder eingeschaltet.
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