Wer haftet bei Sturmschäden? Tipps für Hausbesitzer und Mieter

Sturm in Dortmund

Schwere Sturmböen mit bis zu 100 Stundenkilometer können Ziegel vom Dach pusten und Bäume entwurzeln lassen. Solche Schäden drohen Dortmund durch mehrere Stürme ab der Nacht zu Donnerstag (17.2.).

Dortmund

, 16.02.2022, 19:14 Uhr / Lesedauer: 2 min
Wenn Bäume umstürzen, kann es teuer werden. Bis zum Wochenende sind in Dortmund sogar Orkanböen möglich.

Wenn Bäume umstürzen, kann es teuer werden. Bis zum Wochenende sind in Dortmund sogar Orkanböen möglich. © Dieter Menne (Archiv)

Etwaige Sturmschäden sind ein Fall für die Versicherung und müssen dem Versicherer umgehend gemeldet werden“, sagt Rafael Lech, Leiter der Verbraucherzentrale NRW in Dortmund. Zum drohenden Unwetter gibt er folgende Tipps:

1. Eine Police reicht nicht:

Für Sturmschäden haften Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen. Stürmisch sei es nach den Bedingungen der Versicherer ab Windstärke 8. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von 62 Stundenkilometern.

2. Nachweis nicht erforderlich:

Dass der Wind bei Sturm Ziegel und Dachpappe mitgehen ließ, müssen Betroffene in der Regel nicht selbst nachweisen. Nach den Versicherungsbedingungen reicht es, wenn eine Wetterstation in der Nähe eine hohe Sturmstärke gemessen hat oder auch Häuser in der Nachbarschaft ebenfalls beschädigt wurden.

3. Gebäude- und Hausratversicherung:

Einen Schutz gegen Sturm und Hagel, Feuer und Leitungswasser bietet die Gebäudeversicherung. Eine solche Police sollten Hausbesitzer vorweisen können, wenn das Dach abgedeckt, der Schornstein beschädigt oder ein Baum aufs Haus gefallen ist.

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Wurden Hausratgegenstände zum Spielball des Sturms, sind diese Schäden durch die Hausratversicherung abgedeckt. Die Versicherung greift bei beschädigter Inneneinrichtung jedoch nur, wenn Fenster und Türen verschlossen waren. „Unabhängig von der Ursache übernimmt eine Glasversicherung Bruchschäden an Fenster- oder Türscheiben“, ergänzt der Eigentümerverband „Haus und Grund“: „In manchen Fällen ist das Glasbruchrisiko bereits in die

Hausratversicherung eingeschlossen worden.“

Für beschädigte Gartenmöbel wird in der Regel nur gezahlt, wenn sie während der Böen in einem Gebäude untergebracht waren und dies ebenfalls vom Wind beschädigt wurde.

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Reguliert werden auch Schäden an Antennen und Markisen, die einer Mietpartei gehören, außen am Gebäude angebracht sind und ausschließlich durch die Bewohner der versicherten Wohnung genutzt werden.

4. Kfz-Versicherung:

Hat der Sturm Dachziegel auf ein parkendes Auto geschleudert, ist die Teilkasko der Fahrzeughalter in der Zahlungspflicht. Versichert ist allerdings nicht der Wiederbeschaffungswert, also der Neupreis des Gefährts, sondern in der Regel nur der Wert, den es zum Zeitpunkt der Schadensmeldung noch hat (Zeitwert).

Zudem: Oft haben Versicherte eine Selbstbeteiligung vereinbart, die von der Entschädigungssumme noch abgezogen wird. Teuer wird es, wenn Betroffene eine Mitschuld tragen, etwa weil sie bei der Durchfahrt einer überfluteten Straße stecken geblieben sind.

5. Baumschäden:

Hat ein nachweislich morscher Baum beim Umsturz einen Schaden angerichtet, müssen Baumbesitzer beziehungsweise deren Haftpflichtversicherung dafür aufkommen. Ist ein gesunder Baum umgefallen, gilt dies als „höhere Gewalt“, und Eigentümer haften nicht für den Schaden.

Von „Haus und Grund“ heißt es: „Bei Schäden am Nachbargrundstück oder -gebäude durch einen umgestürzten Baum tritt in aller Regel die Wohngebäudeversicherung des geschädigten Nachbarn für alle Kosten ein. Allerdings kann sie dann den Schadenverursacher anschließend in Regress nehmen, wenn er seiner Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich des umgestürzten Baumes nicht nachgekommen war.“

Weitere Infos gibt es unter www.verbraucherzentrale.nrw/unwetter

Der Verband „Haus und Grund“ nennt außerdem diese Tipps, wie bei einem Sturmschaden vorzugehen sei:

  • unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten
  • Schaden umgehend der Versicherung melden, per Telefon, Fax, Brief oder Online-Formular
  • Schaden dokumentieren, am besten per Foto
  • Sind die Schäden mit eigenen Mitteln zu beheben, reiche in der Regel das Einreichen der Kostenbelege beziehungsweise die Aufstellung der entstandenen Kosten.
  • Bei kleineren Reparaturen etwa am Dach könne üblicherweise auf einen Kostenvoranschlag verzichtet werden, wenn die Rechnung des Dachdeckers belegt wird.
  • Bei größeren Reparaturen müsse man vorher mit der Versicherung sprechen, um die nötigen Maßnahmen abzustimmen.

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