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Inzidenzstufe 0 – Kommt jetzt ein Sommer mit großen Volksfesten in Dortmund?
Volksfeste und Kirmessen
Die neue Corona-Schutzverordnung bringt Erleichterungen für Dortmunds Volksfeste und Kirmessen - allerdings sorgt sie auch für Verwirrung und Unverständnis. Wie es bei den Schaustellern weitergeht.
Über viele Monate waren Volksfeste, Kirmessen oder in diesem Jahr sogar temporäre Freizeitparks wie im letzten Jahr noch FunDOmio wegen der mit Covid-19 verbundenen Einschränkungen nicht wirklich möglich.
Mit der neuen Inzidenzstufe 0, die Dortmund am Freitag (9.7.) erreichen wird, ändert sich die Situation allerdings für die Dortmunder Schausteller: Viele Einschränkungen entfallen, entsprechend mehr Möglichkeiten tun sich auf.
Der Sicherheitsdienst hatte „rauchende Ohren"
Patrick Arens, Vorsitzender des Dortmunder Schaustellervereins Rote Erde, zeigt sich erfreut: „Das ist schon eine Erleichterung. Wir waren der einzige Anlaufpunkt für Freizeit, für den man noch Tests brauchte. Das war für die Leute unverständlich."
Der Schausteller berichtet, dass Mitarbeiter der Kirmes „FreDOLino" deswegen sogar beleidigt wurden: „Der Sicherheitsdienst hatte abends rauchende Ohren."
Gleichzeitig, so Arens, „muss man die neue Verordnung jetzt erstmal in Ruhe analysieren." Denn nicht alle Regeln entfallen, und nicht jede Veranstaltung werde vom Gesetzgeber gleich behandelt.

Der temporäre Freizeitpark FunDOmio fand 2020 statt. © Schaper
Unterschiedliche Regelungen für die Veranstaltungen
Für das am Monatsanfang (2.7.) eröffnete „FreDOlino" gelten beispielsweise andere Regeln etwa als für die Bartholomäuskirmes in Lütgendortmund Ende August.
In der neuen Corona-Schutzverordnung wird nämlich unterschieden, ob es für die Veranstaltung eine Zugangsbeschränkung gibt oder nicht.
Für die Bartholomäuskirmes gibt es keine Zugangsbeschränkung. Das heißt: Die Besucher können, etwa wie auch beim Weihnachtsmarkt, das Gelände unkontrolliert betreten.
In diesem Fall gilt auch bei der Inzidenzstufe 0, dass Besucher immunisiert oder getestet sein müssen. Zudem muss der Veranstalter auf Schildern darauf hinweisen und Stichproben durchführen, um zu überprüfen, ob die Besucher auch tatsächlich getestet oder immunisiert sind.
Offene Fragen erschweren langfristige Planungen
Gibt es hingegen eine Zugangsbeschränkung - wie beispielsweise beim FreDOLino -, müssen Besucher weder immunisiert noch getestet sein. Eine sinnvolle Erklärung für diese Unterscheidung gibt es für Arens nicht: „Ich verstehe es auch nicht."
Unklar sei etwa, wer auf den frei zugängliche Veranstaltungen die Stichproben durchführen wird: „Da muss man gucken, wer das überhaupt darf. Ein privater Sicherheitsdienst? Das Ordnungsamt? Und dann müssen wir gucken, wie wir das praktisch umsetzen können."
Und es geht noch weiter: Für den Weihnachtsmarkt würden nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung beispielsweise wiederum andere Regelungen greifen, erklärt Arens - da es sich um einen „Spezialmarkt mit Gastronomie" handele. Weswegen auch bestimmte Regeln zur Gastronomie mit einbezogen werden müssten.
Unterm Strich: „Da müssen wir uns erst mal in Ruhe hinsetzen, analysieren und gucken, wie wir was umsetzen - und gucken, was finanziell praktikabel ist", so der Schausteller-Sprecher. Aber: Zumindest helfe die neue Verordnung, „dass wir uns jetzt besser auf unterschiedliche Szenarien vorbereiten können".
Dennoch: Gerade weil noch so viele Fragen offen seien, verbiete es sich, konkret über die Planung von größeren Festen und Märkten in der Zukunft zu sprechen, so Arens.