Vogelgrippe-Ausbruch in Dortmund: Stadt verbietet Eier-Transport
Tödliche Tierseuche
100 Tiere müssen wegen eines Vogelgrippe-Ausbruchs in einer Auffangstation in Dortmund getötet werden. Um die Ausbreitung der Seuche zu verhindern, hat die Stadt scharfe Regeln erlassen.

Ausgang gestrichen: Fast überall in Dortmund müssen gehaltene Vögel wie beispielsweise Hühner in ihren Ställen bleiben. © dpa (Symbolbild)
Nach einem Vogelgrippe-Ausbruch in einer Auffangstation in Dorstfeld hat die Stadt eine Allgemeinverfügung mit Einschränkungen für viele Dortmunder Geflügelhalter erlassen, um die Ausbreitung der Tierseuche einzudämmen. Die Verfügung unterscheidet zwischen zwei Zonen im Umkreis von rund zehn Kilometern und rund drei Kilometern um den Ausbruchsbetrieb.
In der weiter gefassten „Überwachungszone“, die den Großteil des Dortmunder Stadtgebiets mit Ausnahme der östlichsten Stadtteile (Lanstrop, Grevel, Hostedde, Husen-Kurl, Asseln, Wickede, Teile Aplerbecks und Schüren) umfasst, gelten unter anderem folgende Bestimmungen:
- Stallpflicht
- Meldung von Tierzahlen an das Veterinäramt
- Verstärkte Kontrolle des Bestands und bei Veränderung Meldepflicht an das Veterinäramt
- Intensivere Hygienemaßnahmen, etwa die strikte Trennung von Stall- und Straßenkleidung
Beförderungsverbot in manchen Stadtteilen
In einer „Schutzzone“ in der unmittelbaren Nähe zur Ausbruchsstation, die von Wischlingen bis nach Menglinghausen und von Kley bis nach Barop und in Teile Hombruchs reicht, gelten weitere Regeln, etwa:
- Vögel, ihr Fleisch und ihre Eier „dürfen nicht befördert werden“, also den Betrieb nicht verlassen.
- Noch schärfere Hygienemaßnahmen, beispielsweise Reinigung von Maschinen und Verladeplätzen
Die Verordnung gilt ab Samstag (29.1.). Tierhalter können Kontakt zum Veterinäramt unter Tel. (0231) 50 23970 aufnehmen.